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Militärregime für alle Fälle | Von Susan Bonath


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Die Bundesregierung befürchtet Aufstände — und rüstet die Bundeswehr für Inneneinsätze auf.

Hinweis zum Beitrag: Der vorliegende Text erschien zuerst im „Rubikon – Magazin für die kritische Masse“, in dessen Beirat unter anderem Daniele Ganser und Hans-Joachim Maaz aktiv sind. Da die Veröffentlichung unter freier Lizenz (Creative Commons) erfolgte, übernimmt apolut diesen Text in der Zweitverwertung und weist explizit darauf hin, dass auch der Rubikon auf Spenden angewiesen ist und Unterstützung braucht. Wir brauchen viele alternative Medien!




Ein Kommentar von Susan Bonath.
Steigende Preise, wachsende Not: Der Frust in Deutschland nimmt zu. Für immer mehr Menschen dürfte die autoritäre Coronagängelei, darunter Maskenfetisch und Impferpressung, zum irrationalen Luxusproblem und Wutfaktor werden. Das weiß die Bundesregierung. Sie antwortet mit militärischer Aufrüstung: Eine bewaffnete Truppe für den Inlandseinsatz soll her. Die Begründung ist fadenscheinig.
Bewaffneter „Katastrophenschutz“
Nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) soll die Bundeswehr fünf sogenannte 1regimenter in Deutschland aufstellen. Das erste Regiment in Bayern ist bereits seit April 2022 im Dienst, zwei weitere sollen noch dieses Jahr in Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen an die Waffen gehen. Zudem sind solche Truppen in Berlin und Hessen geplant. Sie sollen den jeweiligen Landeskommandos der Bundeswehr unterstehen und zentral kommandiert werden.
Das bayrische „Heimatschutzregiment 1“ ging aus einem schon länger geplanten Pilotprojekt hervor. Es besteht aus sieben Kompanien mit je 100 Soldaten der Reserve sowie einer zusätzlichen Stabs- und Versorgungskompanie. Diese Regimenter sollen nach offiziellen Angaben die Bundeswehr bei der Katastrophenhilfe im Inland entlasten, also etwa bei Überschwemmungen, Waldbränden oder Ausbrüchen von Seuchen.
Hier beginnt das Problem: Katastrophenhilfe des Militärs im Inland war einst aus guten Gründen tabu. Zuständig wäre das Technische Hilfswerk (THW). Derzeit unterstützt dieses zum Beispiel bundesweit die Bekämpfung der durch die anhaltende Dürre verursachten Waldbrände. Im Unterschied zur Bundeswehr ist das THW nicht bewaffnet.
Doch anstatt das THW personell und materiell besser auszustatten und für Naturkatastrophen zu wappnen, rüstet die Regierung die Bundeswehr aus. Dabei stellte die Wehrbeauftragte im Bundestag Eva Högl, die der Regierungspartei SPD angehört, noch im Dezember 2021 im Deutschlandfunk fest: „Die Bundeswehr ist keine Hilfsorganisation.“
Vielmehr sei die Truppe ausschließlich für die Friedenssicherung da. Högl kritisierte daher den zunehmenden Einsatz des Militärs in den vergangenen Jahren, etwa in Impf- und Testzentren, mobilen Impfteams, Altenheimen, Gesundheitsämtern und bei der Flutkatastrophe im Ahrtal. Die Bundeswehr sei derzeit im Dauereinsatz. Allein von Anfang 2020 bis Ende 2021 hätten Behörden mehr als 8.500 Amtshilfeersuchen gestellt.
Höchstes Gericht auf Linie
Doch bereits in den Jahren zuvor leistete die Bundeswehr zunehmend Amtshilfe bei Einsätzen im Inland. Hintergrund ist der Artikel 87a des Grundgesetzes. Demnach kann die Bundesregierung die Bundeswehr im Inneren in bestimmten Fällen „zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes“ einsetzen, etwa um die Polizei „beim Schutz von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer“ zu unterstützen. Bundestag und Bundesrat könnten aber verlangen, den Einsatz zu stoppen.
In der Praxis galten aber vor 2012 die Hürden für Militäreinsätze auch bei Naturkatastrophen als zu hoch. Noch 2006 lehnte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein solches Begehren unter dessen damaligem Präsidenten Hans-Jürgen Papier rigoros ab. Selbst bei Naturkatastrophen und besonders schw...
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