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Miniserie zur VOB/A, Teil 5 - Der Eröffnungstermin
Dieses Mal geht es um den Eröffnungstermin, manche nennen den Termin auch die "Submission. Alle vorliegenden Angebote werden nun offiziell geöffnet (bzw. entschlüsselt bei elektronsicher Abgabe) und in das nun folgende Prozedere mit einbezogen....sofern Sie alle Spielregeln bisher beachtet haben!
Unterhalb des Schwellenwerts kann auch noch in Schriftform abgegeben werden, die entsprechenden Vorgaben bestimmt natürlich wie immer der AG.
Vor allem - egal ob elektronisch oder in Schriftform - gilt hier Pünktlichkeit (Sie haben eine Bringschuld!), nach dem richtigen Verfahren verschlüsselte Daten bzw. geschlossenes Kuvert, Sorgfalt.
In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto und gilt noch bis Ende des Jahres, bevor er wieder für 2 weitere Jahre neu festgelegt wird.
Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier:
Brandaktuell:
Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start!
[email protected], jede Mail wird beantwortet, versprochen!
Außerdem:
By Tom KettMiniserie zur VOB/A, Teil 5 - Der Eröffnungstermin
Dieses Mal geht es um den Eröffnungstermin, manche nennen den Termin auch die "Submission. Alle vorliegenden Angebote werden nun offiziell geöffnet (bzw. entschlüsselt bei elektronsicher Abgabe) und in das nun folgende Prozedere mit einbezogen....sofern Sie alle Spielregeln bisher beachtet haben!
Unterhalb des Schwellenwerts kann auch noch in Schriftform abgegeben werden, die entsprechenden Vorgaben bestimmt natürlich wie immer der AG.
Vor allem - egal ob elektronisch oder in Schriftform - gilt hier Pünktlichkeit (Sie haben eine Bringschuld!), nach dem richtigen Verfahren verschlüsselte Daten bzw. geschlossenes Kuvert, Sorgfalt.
In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto und gilt noch bis Ende des Jahres, bevor er wieder für 2 weitere Jahre neu festgelegt wird.
Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier:
Brandaktuell:
Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start!
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