Share Bauhelden - DER Handwerkerpodcast
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By Tom Kett
The podcast currently has 48 episodes available.
ChatGPT - jeder hat davon gehört, aber wer nutzt es wirklich?
Vor kurzem nahm ich an einem Treffen mit anderen Selbständigen teil und war überrascht, wie wenig Aufmerksamkeit das Thema Künstliche Intelligenz (KI) in diesem Kreis bisher findet.
Meiner Ansicht nach sind die Vorteile dieses Werkzeugs jedoch so immens, dass es sich lohnt, die Möglichkeiten und Chancen ein wenig genauer zu betrachten.
Ob es sich um private Angelegenheiten wie kreative Ideen für Geburtstagsgeschenke, Urlaubsplanungen oder das Lernen von Vokabeln handelt, oder um professionelle Anwendungen wie Marketingunterstützung, Texte zu jedem beliebigen Thema, Übersetzungen uvm. - Künstliche Intelligenz kann in vielen Bereichen ein wertvoller Berater und Bereicherung sein.
Wer kostenfrei experimentieren möchte, kann die folgenden Links nutzen:
https://chatgpt.com/
Nach unserem erfolgreichen Format "SiGeKo-Ausbildung", ging jetzt auch der "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital an den Start!
[email protected], jede Mail wird beantwortet, versprochen!
Außerdem:
Widerrufsbelehrung ist eine Pflicht, die jeder Handwerker kennen und umsetzen muss!
Ein Urteil des EuGH (europäischer Gerichtshof) hat bestätigt, was in Deutschland - eigentlich - schon längst gesetzlich geregelt ist:
Ein Handwerker hat mit einem Privatkunden einen Vertrag über eine handwerkliche Dienstleistung außerhalb seiner Geschäftsräume geschlossen. Damit steht diesem Verbraucher gesetzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu!
Leider hat der Unternehmer den Kunden nicht über dieses Recht informiert und damit verlängert sich die 14-tägige Frist um 1 ganzes Jahr.
Anschließend hat der Kunde nach (!) kompletter Fertigstellung der Leistung seinen Widerruf ausgeübt und die Zahlung verweigert mit dem Hinweis, dass er nicht über sein Widerrufsrecht informiert worden sei.
Der EuGH hat dieser Argumentation zugestimmt und überdies bekräftigt, dass der Kunde für diese Arbeiten keinerlei Wertersatz leisten muss.
Wichtige Links:
Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start!
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Außerdem:
Miniserie zur VOB/A, Teil 6: Prüfung und Wertung der Angebote
Diese abschließende Folge zur VOB/A erklärt, was denn nun mit den Angeboten passiert, wenn die Submission abgeschlossen ist. Schließlich muss jetzt möglichst schnell ermittelt werden, wer den Zuschlag bekommt und wer eine Absage erhält, die Bindefrist läuft und darf nicht überschritten werden.
Dazu muss der öffentliche Auftraggeber eine bestimme vorgegebene Reihenfolge von 5 Prüfungsschritten zwingend einhalten. Erst wer in der letzten Stufe angekommen und nicht aus bestimmten Gründen vorher aussortiert wurde, kommt abschließend in die engere Wertung und für den Zuschlag infrage - und das muss nicht immer der billigste Anbieter sein!
Die 5 Schritte lauten:
Prüfung der Angebote auf inhaltliche oder formelle Mängel
Prüfung der Eignung der Bieter in persönlicher und sachlicher Hinsicht
Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote
Prüfung der Angebotspreise auf Angemessenheit
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier:
Brandaktuell:
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Außerdem:
Miniserie zur VOB/A, Teil 5 - Der Eröffnungstermin
Dieses Mal geht es um den Eröffnungstermin, manche nennen den Termin auch die "Submission. Alle vorliegenden Angebote werden nun offiziell geöffnet (bzw. entschlüsselt bei elektronsicher Abgabe) und in das nun folgende Prozedere mit einbezogen....sofern Sie alle Spielregeln bisher beachtet haben!
Unterhalb des Schwellenwerts kann auch noch in Schriftform abgegeben werden, die entsprechenden Vorgaben bestimmt natürlich wie immer der AG.
Vor allem - egal ob elektronisch oder in Schriftform - gilt hier Pünktlichkeit (Sie haben eine Bringschuld!), nach dem richtigen Verfahren verschlüsselte Daten bzw. geschlossenes Kuvert, Sorgfalt.
In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto und gilt noch bis Ende des Jahres, bevor er wieder für 2 weitere Jahre neu festgelegt wird.
Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier:
Brandaktuell:
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Miniserie zur VOB/A, Teil 4 - Das "Kleingedruckte"
In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto.
Ich erkläre heute die unterschiedlichen Unterlagen, die bei den kompletten Vergabeunterlagen enthalten sein könnten. ZTB, ATV, BVB, ZVB und wie sie alle heißen.
Wichtig für Sie: lesen Sie, egal um wie viel Text es sich handelt, ALLES durch, denn es wird auch ALLES verbindlicher Vertragsinhalt!!
Der Link zur Ausschreibungsplattform des Bundes:
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Miniserie zur VOB/A, Teil 3 - Welche Arten der Ausschreibung gibt es?
In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto.
Ich erkläre heute die verschiedenen Arten der Ausschreibung und welche Spielregeln dafür gelten - natürlich wieder ergänzt mit den einen oder anderen Praxistipp, der mir von Unternehmern aus meinen Seminaren zugetragen wurde.
Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier:
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Miniserie zur VOB/A, Teil 2 - In welcher Form werden Leistungsbeschreibungen formuliert, welche Vertragsarten gibt es?
In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto.
Heute geht es darum, welche Arten von Leistungsbeschreibung denkbar sind, also z.B. mit Leistungsverzeichnis oder mit Leistungsprogramm.
Am Schluss kommen 2 spannende Praxisbeispiele zum Thema "TS - technische Spezifikationen" bzw. dem Begriff "...oder gleichwertig", die ich von Seminarteilnehmern erzählt bekommen habe - hören Sie unbedingt rein, um diese Stolperfalle zu vermeiden!
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Miniserie zur VOB/A - Grundlagen und rechtliche Einordnung
In letzter Zeit bekomme ich vermehrt Anfragen zur VOB/A, weil wohl einige Unternehmen aufgrund schwächelnder privater Nachfrage wieder mehr mit öffentlichen Auftraggebern zusammen arbeiten möchten.
Damit das auch von Anfang an reibungslos läuft, müssen einige grundlegende Spielregeln gekannt und beachtet werden, denn allzu leicht wird man aufgrund von (vermeidbaren) Fehlern von Ausschreibungen ausgeschlossen und die ganze Kalkulationsarbeit war umsonst.
In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto.
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Der Bauherr kündigt den Vertrag - darf er das so einfach und wie sind die "Spielregeln"?
Derzeit kommt es lt. Meldungen in verschiedenen Medien in zunehmenden Maße vor, dass Bauherren ihre Verträge kündigen (möchten), die Gründe dafür scheinen in der aktuellen Markt- bzw. Weltlage zu liegen.
Umso wichtiger ist es nun für beide (!) Seiten, fair und professionell mit der Situation umzugehen und - wenn die Lage schon verfahren ist - wenigstens die rechtliche Seite zu kennen, damit die Kündigung auf saubere Art über die Bühne gehen kann.
Die in der Folge angesprochenen Paragrafen finden Sie hier:
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Der BGH hat entschieden und mit Unklarheiten vorerst aufgeräumt!
Zwischen Kunde und Verputzer herrscht Streit über rund 10.000.-- Euro und es geht u.a. darum, ob es sich um einen normalen Bauvertrag handelt oder einen Verbraucherbauvertrag! Erstaunlicherweise musste dieser Streit vor dem BHG ausgetragen werden, weil sich die verschiedenen richterlichen Instanzen zuvor nicht einigen konnten.
Dieses Urteil habe ich zum Anlass genommen, einmal die Unterschiede zwischen Werkvertrag, Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag grundlegend zu erklären, damit Sie Ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall richtig reagieren.
Hier der Link zum Urteil des BGH:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023051.html
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