Bauhelden - DER Handwerkerpodcast

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Bauhelden - DER Handwerkerpodcast episodes

  • Kündigung durch den Auftragnehmer
    Kündigung durch den Auftragnehmer

    Zu finden in der VOB/B §9 und im BGB §643.

    Dieses Mal wird es ein sehr kurzer Artikel, denn tatsächlich sind die Kündigungsrechte des Unternehmers gegenüber dem Kunden ziemlich eingeschränkt.

    Das kann man tatsächlich schon optisch in der VOB/B auf einen Blick erkennen: während §8 (Kündigung durch den AG) sich über gut eineinhalb Seiten erstreckt, nimmt §9 gerade mal ein Drittel einer Seite in Anspruch.

    Wichtigster Unterschied zum Kündigungsrecht des AG: es gibt für den AN KEINE freie Kündigung. Während der Bauherr dem AN theoretisch jederzeit und ohne, dass ein objektiver Anlass dafür vorliegt kündigen kann, braucht der Unternehmer dafür zwingend einen wichtigen Grund! Dies gilt sowohl für BGB, als auch VOB/B. Nur weil also ein Bauherr vielleicht etwas unbequemer oder vielleicht sogar „nervig“ ist, gibt es Ihnen nicht das Recht, sich aus dem Vertrag so einfach zu verabschieden.

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    Für Themenwünsche und Anregungen:

    [email protected], jede Mail wird beantwortet, versprochen! 

    Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/

    15 min
  • Kündigung durch den Auftraggeber

    Das Kündigungsrecht durch den Auftraggeber (AG)

    Zu finden in der VOB/B §8, BGB §648, §648a, §650h

    Es kommt – zum Glück recht selten – immer wieder mal vor, dass ein Bauherr den Vertrag kündigt, egal, ob es sich um einen BGB- oder VOB-Vertrag handelt. Gekündigt werden kann ein Vertrag ab Unterzeichnung des Bauvertrags bis zur „abnahmereifen“ Fertigstellung des jeweiligen Gewerks.

    Die Gründe dafür sind vielfältig, z.B. unüberbrückbare Differenzen zwischen den Vertragsparteien, Mängel, Streitigkeiten, Terminverzug uvm…

    Dann stellen sich natürlich folgende Fragen: kann der Bauherr das so einfach machen und wenn ja, wie muss ich rechtssicher reagieren, was sind die rechtlichen – und finanziellen – Folgen für mich? Gibt es Grauzonen, die ich ausloten kann?

    Zunächst einmal: JA, der AG kann „einfach so“ den Vertrag kündigen und noch schlimmer, ich muss ihm dazu nicht einmal einen besonderen Grund geben!

    Wir  unterscheiden nämlich grundsätzlich 2 Arten von Kündigung durch den Auftraggeber:

    1. Die freie Kündigung 

    2. Die Kündigung aus wichtigem Grund

    Wie Sie nun angemessen, richtig und vor allem schnell reagieren (müssen!), um durch Leichtsinn nicht noch mehr Nachteile zu erleiden, hören Sie in diesem Podcast.

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    24 min
  • Massenmehrung/Massenminderung: unterschiedliche Auswirkung bei verschiedenen Vertragsarten

    Vertragsarten und die 10-Prozent Regel

    Zu finden in der VOB/B §2 (3), BGB §313

    Grundsätzliche Fragestellung: was mache ich als Unternehmer oder auch Bauherr bei einem Vertrag, wenn die zunächst kalkulierten Massen erheblich (mehr als 10 Prozent) nach oben oder unten vom Soll abweichen?

    Die Lösung dieser Frage hängt davon ab, welche Art von Vertrag ich geschlossen habe und auch, ob ich mich im BGB oder der VOB bewege. Daher möchte ich heute die wichtigsten Vertragstypen besprechen, die von diesen Regelungen überhaupt betroffen sind.

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    15 min
  • Baubehinderungsanzeige - Effektive Verteidigung gegen Vertragsstrafen

    Baubehinderung

    Kaum eine Baustelle, bei der es nicht einmal zu Verzögerungen von Seiten des Auftraggebers kommt! Mal kommen Pläne nicht rechtzeitig, Nachträge werden nicht freigegeben, die Statik kommt nicht, Mengen erhöhen sich unerwartet und noch viele andere Ärgernisse mehr.


    Genau hier kommt die Baubehinderungsanzeige ins Spiel! Sie finden die Regelungen dazu in der VOB/B §6 „Behinderung und Unterbrechung der Ausführung“. Im BGB finden Sie zwar nichts dazu, können die VOB-Bestimmungen aber 1:1 so anwenden!

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    21 min
  • Bauhandwerkersicherung - So schützen Sie sich gegen Zahlungsausfall des AG

    Die Bauhandwerker-Sicherung

    Grundsätzlich:

    Die Bauhandwerkersicherung (BHS) dient dazu, den Handwerker vor Zahlungsausfällen des Bauherrn zu schützen. Dazu kann er vom AG Sicherheit verlangen, die den Vergütungsanspruch absichert, egal ob VOB- oder BGB-Vertrag.

    Wird leider in der Praxis noch immer viel zu selten verwendet. Gerade weil Unternehmer häufig sehr stark in Vorleistung gehen müssen und das Risiko dadurch relativ hoch ist. Die BHS schütz gegen Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des AG, außerdem eignet es sich gut als „Warnschuss“, weil dadurch erheblicher Druck auf den AG ausgeübt wird: Möglichkeit zur Kündigung oder Arbeitseinstellung.

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    22 min
  • Bestätigungsschreiben - Sorgfalt & Schnelligkeit zählen!

    Bestätigungsschreiben werden ständig verschickt, aber wissen Sie auch, welche Gefahren u.U. lauern?

    Grundsätzliche Unterscheidung:

    1.   1. Auftragsbestätigung:

    AG oder AN bestätigen das Zustandekommen eines Vertrages.

    a)    AN hat (rechtsverbindliches) Angebot abgegeben, der AG schickt „Auftragsbestätigung“ und nimmt damit praktisch das Angebot an – damit wird also erst der Vertrag geschlossen

    b)   AN hat Angebot gemacht, AG hat schriftlich angenommen. Jetzt schickt AN noch einmal zur Dokumentation (z.B. zu Beweiszwecken) vorsorglich eine „Auftragsbestätigung“. Die wäre aber eigentlich gar nicht nötig, weil der Vertrag ja eh zustande gekommen ist.

      2.  Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

    Voraussetzungen:

    a)   Muss zwischen Kaufleuten geschlossen werden (z.B. mit Architekt, öffentl. Auftraggeber…), also wenn beide Seiten „zu geschäftlichen Zwecken“ handeln. Gilt in keinem Fall beim privaten Häuslebauer

    b)   Dient dazu, eine vorher mündliche getroffene Absprache noch einmal rechtsverbindlich festzuhalten. Seit neuestem gilt das auch für Verhandlungsprotokolle.

    Bsp. 1: Besprechung auf der Baustelle über Nachtrag

    Bsp. 2: sie verhandeln über die Gewährleistungsdauer in einem Auftrag und einigen sich auf die nach BGB üblichen 5 Jahre. Im darauf folgenden Protokoll stehen allerdings 6 Jahre….

    Spielregeln:

    Sie müssen innerhalb von max. 3-5 Tagen widersprechen, sonst gilt Ihr Schweigen als Zustimmung und eine neue Vereinbarung kommt jetzt zustande!

     Bei der Gelegenheit: auf rechtssichere Zustellung achten!


    Die entsprechenden Links finden Sie hier:

    §346 HGB

    Wikipedia

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    12 min
  • Bedenken anmelden - Grauzone oder unerlässlich?

    Bedenken - was heißt das eigentlich?

    Gibt mir der AG (oder sein Planer, Bauleiter etc...) Anweisungen zur Art der Ausführung, die meiner Meinung nach gegen z.B. die allg. anerkannten Regeln der Technik (z.B. aktuelle DIN-Normen) verstoßen, muss ich ihm zwingend mitteilen, warum ich gegen diese Ausführung Bedenken habe und darf zunächst nicht mit der Ausführung beginnen! Würde ich kommentarlos mit den Arbeiten loslegen, hafte ich  u.U. in vollem Umfang für die aus dem "Pfusch" entstehenden Mängel.

    Wenn ich allerdings bei meiner Bedenkenanmeldung alles richtig mache und der AG trotzdem auf die (fehlerhafte) Ausführung besteht, habe ich sehr gute Chancen, aus der Haftung für spätere Schäden zu kommen.

    Gleiches gilt auch für mangelhafte, vom AG gelieferte Baustoffe, Vorleistung anderer Unternehmer, aber auch die Sicherung gegen Unfallgefahren....

    Bedenken können Sie sowohl in Verträgen nach VOB/B, aber eben auch im BGB-Vertrag anmelden, auch wenn Sie in letzterem den Begriff explizit wohl nicht finden werden. Es ist nicht unbedingt nötig, auf dem Schreiben Paragraphen zu nennen, daher ist es auch egal, auf welches Regelwerk Sie sich beziehen. Wichtig ist nur, dass Sie die Spielregeln genauestens einhalten:

    * inhaltlich konkret

    * unverzüglich

    * schriftlich

    * auf jeden Fall an den AG

    Die entsprechenden Paragraphen finden Sie hier:

    VOB/B §13

    VOB/B §4

    BGB §633

    Und hier noch ein Schreiben zur Bedenkenanmeldung:

    Bedenken


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    23 min
  • Miniserie Teil 8: Serienfinale und Ausblick

    Dies ist der 8. und damit vorerst letzte Teil der Mininserie zum BGB-Mustervertrag, wie er vom ZDB (Zentralverband deutsches Baugewerbe) oder dem Eigentümerverband Haus & Grund empfohlen wird. 

    Den kostenlosen Download finden Sie z.B. beim ZDB hier. 

    In dieser Folge beziehe ich mich wieder auf den "Einzelgewerk/Handwerkervertrag".

     Die einzelnen, wichtigen Punkte des Mustervertrags sind nun recht ausführlich beschrieben worden und ich werde in den kommenden Folgen thematisch in die VOB/B einsteigen. Angedacht ist zunächst eine Reihe von Folgen zu den wichtigsten Schreiben, die Ihnen den Baustellenalltag vereinfachen werden und auch am häufigsten in der Praxis vorkommen.

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    17 min
  • Miniserie Teil 7: Sicherheitsleistung oder Bauhandwerkersicherung - was gilt für wen?

    Dies ist Teil 7 der Mininserie zum BGB-Mustervertrag, wie er vom ZDB (Zentralverband deutsches Baugewerbe) oder dem Eigentümerverband Haus & Grund empfohlen wird. 

    Den kostenlosen Download finden Sie z.B. beim ZDB hier. 

    In dieser Folge beziehe ich mich wieder auf den "Einzelgewerk/Handwerkervertrag".

     In dieser Folge geht es gleich 2mal um die Sicherheitsleistung. 

    Zum einen um die Sicherheiten, die die Bauherrenschaft vom Unternehmer verlangen kann, also z.B. Vertragserfüllungssicherheit oder Gewährleistungssicherheit. Die verschiedenen Möglichkeiten finden Sie u.a. im BGB §§232 bis 240, aber auch in der VOB/B §17.

    Zum anderen wollen wir uns mit der Bauhandwerkersicherung beschäftigen, bei der vor allem dem Unternehmer starke Rechte eingeräumt werden. Ein viel zu wenig bekanntes Verteidigungsmittel gegen schwarze Schafe in der Bauherrenschaft, BGB §650f.

    Für noch mehr Infos zur Bauhandwerkersicherung und auch Formulare zum kostenlosen Download sehen Sie doch mal nach bei https://rs-fachverband.de/download/Bauhandwerkersicherung_-650f-BGB.pdf

    Natürlich kommen in dieser Folge wieder Praxisbeispiele aus eigener Erfahrung oder von Seminarteilnehmern nicht zu kurz! 

    Die passenden, ausführlichen Blogartikel finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/

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    19 min
  • Miniserie Teil 6: Welche Arten der Abnahme gibt es eigentlich?

    Dies ist Teil 6 der Mininserie zum BGB-Mustervertrag, wie er vom ZDB (Zentralverband deutsches Baugewerbe) oder dem Eigentümerverband Haus & Grund empfohlen wird. 

    Den kostenlosen Download finden Sie z.B. beim ZDB hier. 

    In dieser Folge beziehe ich mich wieder auf den "Einzelgewerk/Handwerkervertrag".

    Heute geht es noch einmal um das Thema "Abnahme", weil dieser Punkt einfach ganz besonders wichtig ist und trotzdem manchmal in der Praxis stiefmütterlich behandelt wird! 

    Zu finden im BGB §640 bzw. in VOB/B §12.

    Welche Arten der Abnahme gibt es eigentlich, welche sind gut, welche weniger für die Praxis geeignet? Warum sollte ich mich im Zweifel eher für eine förmliche Abnahme entscheiden und wie kommt hier die "Zustandsfeststellung" mit ins Spiel?

    Natürlich kommen in dieser Folge wieder Praxisbeispiele aus eigener Erfahrung oder von Seminarteilnehmern nicht zu kurz!

    Die passenden, ausführlichen Blogartikel finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/

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    23 min

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