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Minusstunden bei Krankheit: Dürfen sie angerechnet werden?


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Krank im Bett statt am Schreibtisch? Auf dem Stundenkonto darf sich das nicht bemerkbar machen. (Bildquelle: iStock / AleksandarGeorgiev / Bildbearbeitung GIGA)

Wer krank ist, kann nicht arbeiten. Aber können dadurch Minusstunden entstehen? Hier erfahrt ihr, welche Regelungen gelten und was ihr beachten müsst.

Können bei Krankheit überhaupt Minusstunden entstehen?

Minusstunden entstehen, wenn ihr weniger arbeitet als vertraglich vereinbart ist. Das wirft natürlich die Frage auf, ob das auch gilt, wenn ihr krank seid und eure Arbeitsleistung nicht erbringen könnt.

Grundsätzlich gilt: Wenn ihr arbeitsunfähig seid und euch ordnungsgemäß krankmeldet, dürfen euch keine Minusstunden entstehen. An dieser Stelle greift das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 und § 4 EntgFG hier ansehen). Das bedeutet, ihr werdet in puncto Arbeitszeit so behandelt, als hättet ihr tatsächlich gearbeitet.

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Keine Minusstunden bei Krankheit: Das sind die Voraussetzungen

Entscheidend ist, dass ihr euch ordnungsgemäß krankmeldet. Idealerweise macht ihr das telefonisch, denn so stellt ihr sicher, dass die Krankmeldung umgehend zur Kenntnis genommen werden kann. Je nachdem, wie es euer Arbeitsvertrag vorsieht, müsst ihr auch ein ärztliches Attest vorlegen.

Eure Arbeitszeit wird euch also auch dann gutgeschrieben, wenn ihr nicht gearbeitet habt und

  • euch rechtzeitig und ordnungsgemäß krankgemeldet habt,
  • ihr (je nach individueller Situation) krankgeschrieben und arbeitsunfähig seid
  • und ihr zu diesem Zeitpunkt auch tatsächlich im Betrieb eingeplant wart.

Gut zu wissen: Wenn ihr im Urlaub krank werdet, gilt diese Zeit nicht mehr als Urlaub, sondern als Krankheit. Bitte beachtet, dass ihr in diesem Fall aber zwingend einen Nachweis braucht.

So sieht es grundsätzlich mit Minusstunden aus

Minusstunden können im Arbeitsalltag durchaus entstehen, zum Beispiel bei flexiblen Arbeitszeiten oder, wenn weniger Arbeit anfällt. Wichtig ist aber, dass sie nicht einseitig zulasten des Arbeitnehmers entstehen dürfen.

Es kommt also auf die Grundlage an: Minusstunden können nur erfasst werden, wenn es ein Arbeitszeitkonto gibt und dafür wiederum entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.

Trotzdem ist das aber kein Freibrief für den Arbeitgeber. Er darf euch zum Beispiel nicht einfach weniger Arbeit zuteilen und daraus Minusstunden entstehen lassen.

Auf den Punkt gebracht bedeutet das: Minusstunden sind grundsätzlich möglich, aber nur unter klaren Voraussetzungen. Bei Krankheit können keine Minusstunden entstehen. Hier greifen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG).

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