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„Ich möchte Auto fahren wie jeder andere auch“
Nancy A. ist 33 Jahre alt und vor acht Jahren zum Islam konvertiert. Zum Interview treffen wir uns in einem Hotel nahe dem Verwaltungsgericht. Mit dabei ist ihr Ehemann und zwei der drei kleinen Kinder, die sie gemeinsam haben. Der Ehemann "bewacht" nicht seine Ehefrau, er muss sich um die beiden Kinder kümmern, während ich seiner Frau Fragen stelle:
Ein Gesichtsschleier darf am Steuer eines Autos nicht getragen werden, entschied heute das Verwaltungsgericht Berlin. Mit dem Urteil hat das Gericht die Klage einer Muslimin abgewiesen, die als erste Frau in Berlin vor Ghericht einfordern will, was ihr von den Behörden dort verwehrt wird: sich mit ihrem Niqab hinterrs Steuer ihres Auto zu setzen und - ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, auch zu fahren.
Die Oberlandesgerichte in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz entschieden schon gegen andere Niqabträgerinnen, die einen Niqab am Steuer tragen wollten (bzw. verwiesen die Entscheidung an die oberste Verkehrbehörde zurück). Nun also auch Berlin:
„Ich möchte Auto fahren wie jeder andere auch“
Nancy A. ist 33 Jahre alt und vor acht Jahren zum Islam konvertiert. Zum Interview treffen wir uns in einem Hotel nahe dem Verwaltungsgericht. Mit dabei ist ihr Ehemann und zwei der drei kleinen Kinder, die sie gemeinsam haben. Der Ehemann "bewacht" nicht seine Ehefrau, er muss sich um die beiden Kinder kümmern, während ich seiner Frau Fragen stelle:
Ein Gesichtsschleier darf am Steuer eines Autos nicht getragen werden, entschied heute das Verwaltungsgericht Berlin. Mit dem Urteil hat das Gericht die Klage einer Muslimin abgewiesen, die als erste Frau in Berlin vor Ghericht einfordern will, was ihr von den Behörden dort verwehrt wird: sich mit ihrem Niqab hinterrs Steuer ihres Auto zu setzen und - ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, auch zu fahren.
Die Oberlandesgerichte in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz entschieden schon gegen andere Niqabträgerinnen, die einen Niqab am Steuer tragen wollten (bzw. verwiesen die Entscheidung an die oberste Verkehrbehörde zurück). Nun also auch Berlin:
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