Vertragstipps für die Übernahme einer Zahnarztpraxis von Rechtsanwalt Dominic Trampler
Bei der Übernahme einer Zahnarztpraxis gibt es unglaublich viel zu beachten. Allein die mit dem Praxiskauf verbundenen Verträge können zu großen Unsicherheiten und rechtlichen Herausforderungen führen: Praxiskaufvertrag, Arbeitsverträge des Personals, Praxismietvertrag, Gesellschaftsvertrag bei gemeinschaftlicher Praxisübernahme, Ehevertrag, Testament, General- und Vorsorgevollmachte etc. – die Liste der notwendigen und empfehlenswerten Verträge und sonstigen Rechtsdokumente ist lang und für den Laien oft kaum überschaubar.
Als Rechtsanwalt und Spezialist, der viele Zahnärztinnen und Zahnärzte betreut, kennt sich unser Gastexperte Dominic Trampler von der Kanzlei Flossmann & Collegen im Vertragslabyrinth bestens aus. Im Gespräch mit unserem Berater Thomas Jans erklärt er die wichtigsten vertraglichen Aspekte, die bei einer Praxisübernahme unbedingt beachtet werden sollten.
YouTube-Video 1/5: Must-have-Verträge bei der Praxisübernahme: Darauf sollten Zahnärzte achten
YouTube-Video 2/5: Praxiskaufvertrag: Das Wichtigste für Zahnärzte im und um den Praxisübernahmevertrag
YouTube-Video 3/5: Praxisübernahme als Zahnarzt: Das gehört in den Gesellschaftsvertrag der Gemeinschaftspraxis
YouTube-Video 4/5: Ehevertrag bei Praxisübernahme: Wichtige rechtliche Aspekte für Praxisgründer
YouTube-Video 5/5: Testament und Praxisübernahme: Rechtliche Tipps für Praxisgründer & Praxisinhaber
Kostenloser Download: ZSH-Gründungsfahrplan (Leitfaden für die Niederlassung als Zahnärztin oder Zahnarzt)
Kontakt zu Thomas Jans bei Fragen zur Praxisübernahme oder -neugründung als Zahnärztin oder Zahnarzt
Mehr Informationen und Tipps zum Thema Praxisübernahme als Zahnarzt im Blogbeitrag „Zahnarztpraxis: Der Weg zur Übernahme“
Webseite von Flossmann & Collegen, der Kanzlei von Dominic Trampler
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar! Die enthaltenen Informationen und Einschätzungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität.