In dieser Folge von "Musik mit Kopf" erfährst du, welche Möglichkeiten du als selbstständiger Musiker oder selbstständige Musikerin hast, um deine Sozialversicherungen, also die Kranken- und Rentenversicherung, optimal zu verwalten und zu meistern. Wir sprechen über die Künstlersozialkasse, die in dieser Hinsicht besonders für selbstständige Berufsmusiker*innen interessant ist und verraten dir, wie du ihre Services am Besten für dich und deinen Geldbeutel nutzen kannst.
Joachim Griebe vom KSK Forum schaut hinter die Kulissen der KSK, hat viele tolle Anekdoten aus seinem Berufsalltag dabei und gibt zahlreiche praktische Tipps.
Das KSK Forum findest du hier:
Website: http://www.kskforum.de
Facebook: https://bit.ly/3wByUnHJoachim Griebe findest du hier:
Website: http://www.joachimgriebe.deDie wichtigsten Punkte aus diesem Gespräch:
Selbstständige (Künstler*innen) müssen oft höhere Sozialversicherungsbeiträge bezahlen als Personen, die in einem Angestelltenverhältnis leben, da sie keinen festen Arbeitgeber haben, der sie finanziell zu 50% entlastet. Als Reaktion auf diese Situation ist im Jahr 1983 die gesetzlich beauftragte Behörde, die wir heute unter dem Namen Künstlersozialkasse kennen, in Kraft getreten. Sie tritt an die Arbeitgeberstelle und ermöglicht freischaffenden Künstlern und Künstlerinnen so trotz der beruflichen Charakteristik der Unbeständigkeit ihrer Einnahmen zahlbare Sozialversicherungsbeiträge.
Folge daher als Musiker*in diesen Tipps:
Die KSK ist eine Pflichtversicherung: Wenn du als selbstständige/r Musiker*in in Deutschland arbeitest, bist du gesetzlich dazu verpflichtet, dich bei der Künstlersozialkasse zu melden. Die KSK prüft im Anschluss, ob du aus ihrer Sicht versicherungspflichtig bist und nimmt dich bei positiver Bewertung als Mitglied auf.
Halte dich an Fristen: Sobald du Mitglied bei der Künstlersozialkasse bist, wird sie dich regelmäßig dazu auffordern, dein voraussichtliches Einkommen zu schätzen. Kommst du diesen Forderungen nicht (rechtzeitig) nach, kann die KSK dir die Mitgliedschaft wieder kündigen!
Gibt deinen Gewinn wahrheitsgemäß an: Die KSK berechnet die zu zahlenden Beiträge auf Basis deiner aktuellen Schätzungen. Gibst du eine zu hohe Zahl an, sind deine Beiträge eventuell nicht zu bewältigen, bei einer zu niedrigen Summe begehst du Leistungsbetrug. Wichtig: Die KSK ist dazu verpflichtet, jedes Jahr einen gewissen Prozentsatz ihrer Versicherten zu überprüfen!
Auch du kannst Verwerter sein: sogenannte Musikerverwerter, darunter fallen beispielsweise Labels, Verlage, Veranstalter etc., müssen jedes Mal eine KSK-Abgabe zahlen, wenn sie selbstständige Künstler*innen und Publizist*innen beschäftigen. Sobald du als Veranstalter oder Bandleader agierst, bist auch du abgabepflichtig!Finde "Musik mit Kopf" auch auf
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Diese Episode wurde im Oktober 2021 aufgezeichnet. Die Folge enthält unbezahlte Werbung.