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BVerfG, Beschluss vom 15.07.1981 - 1 BvL 77/78
Grundeigentum und Grundwasserbenutzung
Es wird die Vereinbarkeit von Teilen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) mit dem Grundgesetz, insbesondere Artikel 14, untersucht. Das Gericht prüft, ob die Bestimmungen des WHG, die den Zugang zu und die Nutzung von Grundwasser von einer behördlichen Genehmigung abhängig machen, eine verfassungswidrige Enteignung von Grundeigentümern darstellen. Der Fall ergibt sich aus der Klage eines Kiesbaggereiunternehmers, dem eine Erlaubnis zur Grundwassernutzung versagt wurde und der eine Entschädigung für die dadurch entstandenen wirtschaftlichen Nachteile fordert. Die Debatte konzentriert sich darauf, ob das WHG den Inhalt und die Schranken des Eigentums im Sinne von Artikel 14 Absatz 1 Satz 2 GG rechtmäßig bestimmt oder ob es sich um eine entschädigungspflichtige Enteignung nach Artikel 14 Absatz 3 GG handelt.
By Joe HofferBVerfG, Beschluss vom 15.07.1981 - 1 BvL 77/78
Grundeigentum und Grundwasserbenutzung
Es wird die Vereinbarkeit von Teilen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) mit dem Grundgesetz, insbesondere Artikel 14, untersucht. Das Gericht prüft, ob die Bestimmungen des WHG, die den Zugang zu und die Nutzung von Grundwasser von einer behördlichen Genehmigung abhängig machen, eine verfassungswidrige Enteignung von Grundeigentümern darstellen. Der Fall ergibt sich aus der Klage eines Kiesbaggereiunternehmers, dem eine Erlaubnis zur Grundwassernutzung versagt wurde und der eine Entschädigung für die dadurch entstandenen wirtschaftlichen Nachteile fordert. Die Debatte konzentriert sich darauf, ob das WHG den Inhalt und die Schranken des Eigentums im Sinne von Artikel 14 Absatz 1 Satz 2 GG rechtmäßig bestimmt oder ob es sich um eine entschädigungspflichtige Enteignung nach Artikel 14 Absatz 3 GG handelt.