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Mit gleich mehreren Neuerungen wartet derzeit das Strafrecht auf: Der Verteidigerkostenersatz wird neu geregelt (bleibt aber immer noch eher ein Kostenbeitrag als ein echter -ersatz); die Sicherstellung mobiler elektronischer Geräte zur Beweissicherung, Stichwort „Handysicherstellung“, wird künftig erschwert und der „Mandatskauf“ wurde im Zuge des Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes zum Straftatbestand. Die Wirtschaftsstrafrechtsexpertin Heidemarie Paulitsch (Paulitsch Law) ordnet die Neuerungen gemeinsam mit Thomas Rabl (KWR) und Markus Schrom (MANZ) in dieser Episode ein.
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By Thomas Rabl, Markus Schrom, MANZ VerlagMit gleich mehreren Neuerungen wartet derzeit das Strafrecht auf: Der Verteidigerkostenersatz wird neu geregelt (bleibt aber immer noch eher ein Kostenbeitrag als ein echter -ersatz); die Sicherstellung mobiler elektronischer Geräte zur Beweissicherung, Stichwort „Handysicherstellung“, wird künftig erschwert und der „Mandatskauf“ wurde im Zuge des Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes zum Straftatbestand. Die Wirtschaftsstrafrechtsexpertin Heidemarie Paulitsch (Paulitsch Law) ordnet die Neuerungen gemeinsam mit Thomas Rabl (KWR) und Markus Schrom (MANZ) in dieser Episode ein.
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