Vor fast vier Jahren trat die “Ehe für alle” in Kraft. Doch gelten für Eheleute gleichen Geschlechts dieselben Rechte wie für heterosexuelle Paare? Gerade wenn es um das Thema Familienplanung geht, gibt es noch eklatante Unterschiede. Heterosexuelle Paare können innerhalb und außerhalb einer Ehe und unabhängig davon, ob ihr Kind biologisch von beiden Partner*innen abstammt, als Eltern in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Bei gleichgeschlechtlichen Paaren bedeutet dies, dass die Ehepartner*innen der Personen, die das gemeinsame Wunschkind zur Welt gebracht haben, es adoptieren müssen – ein Verfahren, das sich oft über Jahre hinzieht.
In seiner ersten Podcast-Folge spricht Stefan Nussbaumer heute darüber mit zwei Gästen:
- Ulle Schauws: Sprecherin für Frauen- und Queerpolitik der Grünen und Stellvertretende Vorsitzende und Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Denice Lingl: frischgebackene Mutter - oder wie es in der Amtssprache heißt: Zweiter Elternteil eines Mädchens.