In diesem einleitenden Kapitel zu einem seiner großen Werke ("Verfassung der Freiheit") geht von Hayek ausführlich auf verschiedene Formen von Freiheit ein, um zugleich die für ihn elementare negative Freiheit im Sinne einer Abwesenheit von Zwang zu erläutern. Entscheidend ist die Möglichkeit, sein Handeln an seinen eigenen Plänen ausrichten zu können und nicht durch die Wünsche anderer beschränkt zu werden.
Diese Freiheit schließt zwar andere, materielle oder innere Zwänge nicht aus. Ausschlaggebend ist jedoch, dass der Zwang nicht von anderen ausgeübt wird, d.h. dass kein Individuum Macht über seine Mitmenschen ausüben kann.
Hayek argumentiert, dass gerade eine freiheitliche Gesellschaft gewisser Regeln bedarf, um ihren Mitgliedern die größtmögliche Freiheit zu garantieren. Das Monopol auf Zwang, d.h. das alleinige Recht auf Durchsetzung allgemeiner und unpersönlicher Regeln, muss aber beim Staat liegen, soll individuelle und willkürliche Machtausübung verhindert werden.
Quelle:
von Hayek, Friedrich August (1971): Freiheit und Freiheiten, Kapitel 1 in: Ders., Die Verfassung der Freiheit, Mohr Siebeck, Tübingen 2005 (4. Auflage), S. 13-30.