Hallo, liebe motivierte Studierende auf dem Weg zum Personalfachkaufmann oder zur Personalfachkauffrau!
Streikende, Arbeitswillige, Erkrankte und Leiharbeitnehmer können vom selben Arbeitskampf betroffen sein und trotzdem unterschiedliche Ansprüche haben. In „Personalfachkaufmann erfolgreich bestehen“ erklärt Tobias von der GrandEdu GmbH die Formen und Rechtsfolgen von Streik und Aussperrung anhand der ausdrücklich fiktiven Nordlicht Pumpenbau GmbH.
Wir unterscheiden Voll-, Teil-, Schwerpunkt- und Warnstreik, gewerkschaftliche Trägerschaft, tariflich regelbare Ziele, Friedenspflicht und Verhältnismäßigkeit. Notstands- und Erhaltungsarbeiten sind keine beliebige Fortführung des normalen Geschäfts. Friedliche Streikwerbung wird von unzulässiger Behinderung getrennt.
Im Mittelpunkt stehen die Folgen: Ruhen der Hauptpflichten beim rechtmäßigen Streik, Vergütungsberechnung, gewerkschaftliche Unterstützung, gesetzliche Krankenversicherung, Krankheit, Urlaub und echte Gleitzeitfreizeit. Arbeitskampfrisiko und mittelbare Ausfälle werden nicht pauschal mit Entgeltverlust gleichgesetzt. §160 SGBIII betrifft Arbeitslosengeld, nicht den arbeitsvertraglichen Lohnanspruch. Leiharbeit und öffentlicher Dienst erfordern zusätzliche Unterscheidungen.
Auf Arbeitgeberseite erläutern wir die begrenzte Abwehraussperrung und die suspendierende Stilllegung. Rechtswidrige Maßnahmen können Unterlassung, Schadensersatz und arbeitsrechtliche Folgen auslösen, aber nicht jede Haftung oder Kündigung folgt automatisch. Ein weiterer eigener Fall zeigt, weshalb eine spontane Arbeitsniederlegung zur Durchsetzung einer Betriebsratswahl nicht das gesetzliche Wahlverfahren ersetzt.
Rechtsstand: 08.09.2026. Allgemeine Wissensvermittlung, keine Einzelfallberatung. Umstrittene Angriffsaussperrungen und politische Streiks werden nicht als pauschal zulässig dargestellt.
Die GrandEdu GmbH mit den Geschäftsführern Dr. Tobias Oberdieck und Dr. Peter Schlecht begleitet eure Weiterbildung. Passende Vertiefung bietet die Buchreihe „Personalfachkaufmann erfolgreich bestehen“.
Diese Folge wird mit der autorisierten KI-Stimme von Tobias Oberdieck vertont.
Amtliche Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__11.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__160.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__192.html
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-azr-495-10/