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Die 21. Folge von PLUS iuris beschäftigt sich mit der Flucht der Verwaltung ins Privatrecht. Die Professoren Benjamin Kneihs (PLUS) und Andreas Kletečka (PLUS) beleuchten gleich mehrere Aspekte dieses Phänomens. Sie streifen dabei kurz die Vertragsraumordnung und die Frage des Rechtsschutzes bei der Priorisierung der COVID 19-Impfung. Im Zentrum steht aber ein Prüfbeschluss des VfGH vom Oktober 2021, der die Aufhebung der Kernbestimmungen der sogenannten „Zielsteuerung Gesundheit“ als sehr wahrscheinlich erscheinen lässt. Dabei geht es um nichts weniger, als um die Frage der bundesweiten Steuerung der Ansiedelung von Krankenanstalten und Ambulatorien. Um kompetenzrechtliche Schwierigkeiten zu „umgehen“, hat hier der Gesetzgeber nämlich die Erlassung von Verordnungen kurzerhand einer privatrechtlichen GmbH (Gesundheitsplanungs GmbH) überantwortet.
Der Prüfbeschluss des VfGH ist abrufbar unter: https://www.vfgh.gv.at/downloads/pruefungsbeschluesse/VfGH-Pruefungsbeschluss_2021.10.06_V_46_2019-11.pdf
Die Folge wird durch Musik von https://www.musicfox.com/ unterstützt.
Zum kleinen Jubiläum der 20. Folge von PLUS iuris hat sich Prof. Kletečka den Rechtsanwalt Hon.-Prof. Dr. Georg Schima (Schima Mayer Starlinger und WU Wien) zu einem Gespräch über das Whistleblowing eingeladen. Die diesbezügliche EU-Richtlinie (2019/1937) hätte schon zum 17.12.2021 umgesetzt werden müssen. Österreich ist hier also säumig. Auch Deutschland ist in Verzug, dort liegt aber immerhin ein Gesetzesentwurf vor. Prof. Georg Schima wird die Regelungen der Richtlinie und jene des deutschen Entwurfs vorstellen. Dabei werden unter anderem die Fragen behandelt, welche Meldekanäle herzustellen sind, wann man Verletzungen des EU-Rechts öffentlich machen darf und welchen Schutz die Whistleblower genießen.
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Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer spricht in Folge 19 von PLUS iuris über den assistierten Suizid nach dem Sterbeverfügungsgesetz. Er behandelt dabei das Sterbehilfe-Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), den menschenrechtlichen Kontext und die einzelnen Regelungen des Sterbeverfügungsgesetzes. Prof. Klaushofer lehrt an der PLUS Verfassungs- und Verwaltungsrecht und ist Leiter des Instituts für Menschenrechte. Diese Folge ist die Übernahme eines Vortrags, den Prof. Klaushofer am 10.3.2022 bei einer Veranstaltung der Katholischen Aktion Salzburg gehalten hat. PLUS iuris darf sich bei dem Vortragenden, der Veranstalterin und den Mitveranstaltern Hospiz Bewegung Salzburg, Österreichisches Institut für Menschenrechte und Plattform für Menschenrechte herzlich bedanken.
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Univ.-Prof. Dr. Kirsten Schmalenbach lehrt in Salzburg Völker- und Europarecht. In einer Online-Veranstaltung mit reger Publikumsbeteiligung hat sie am 4. März 2022 mannigfaltige Fragen des Völkerrechts zum Krieg in der Ukraine beantwortet. Der Bogen spannt sich dabei von der Neutralität Österreichs bis hin zum Völkerstrafrecht. Moderatorin ist Mag. Sara Wissmann (PLUS). Zum ersten Mal übernimmt PLUS iuris damit eine Veranstaltung - ein Format, das auch in Zukunft verstärkt genutzt werden soll. PLUS iuris möchte sich bei Frau Prof. Schmalenbach und Frau Mag. Wissmann herzlich für diese Möglichkeit bedanken.
Diese Folge wird durch AKM- und GEMA-freie Musik von http://musicfox.com unterstützt.
In der 17. Folge von PLUS iuris spricht Prof. Kletečka mit dem Salzburger Verfassungsrechtler Prof. Benjamin Kneihs über jenes Rechtsthema, das in Österreich – aber wohl auch europaweit – zur Zeit am heftigsten diskutiert wird: Die Impfpflicht. Österreich ist das erste Land Europas, das die COVID-19 Schutzimpfung per 2. Februar 2022 gesetzlich vorgeschrieben hat. Prof. Kneihs gibt einen Überblick über die Regelungen des Impfpflichtgesetzes, leuchtet die grundrechtliche Dimension der Impfpflicht aus und zeigt Punkte auf, die Teile des Gesetzes verfassungsrechtlich zumindest als problematisch erscheinen lassen.
(Diese Folge wird von AKM- und GEMA-freier Musik von https://www.musicfox.com unterstützt.)
In der Folge #16 von PLUS iuris ist Strafrechtsexperte Prof. Hubert Hinterhofer zu Gast. Prof. Kletecka spricht mit ihm über das Anti-Terrorpaket. Es liegt dazu ein Gesetzesentwurf vor, den die Regierung in Reaktion auf den Terroranschlag vom 2. November 2020 auf den Weg gebracht hat. Prof. Hinterhofer zeigt auf, dass dieses durchaus sinnvolle Bestimmungen enthält, jedoch auch ein entbehrlicher weiterer Straftatbestand in das Strafgesetzbuch kommen soll.
In Folge #15 stellt Prof. Kletečka die COVID-19-Notsituationsverordnung vor, mit der ab 17.11.2020 ein harter Lockdown gilt. Geschäfte und Schulen schließen und die Ausgangsbeschränkung gilt den ganzen Tag über. In Wahrheit darf man aber immer ins Freie - man muss sich lediglich erholen. In dieser Folge wird auch gezeigt, dass Spitzensportler und Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen und von Krankenanstalten unter Umständen auch trotz positivem Test arbeiten dürfen. (Unterstützt durch Gemafreie Musik von musicfox: https://www.musicfox.com)
In Folge #14 spricht Prof. Andreas Kletečka mit Mag. Dominik Prankl (Sigmund Freud Privatuniversität), der die erste COVID-Verordnung erfolgreich beim VfGH bekämpft hat, über den am Dienstag, 3. November 00:00 Uhr, in Kraft tretenden zweiten Lockdown. Es werden die wichtigsten Beschränkungen erörtert und aufgezeigt, dass auch die neue Verordnung zumindest in einem Punkt gesetzwidrig ist. (Unterstützt durch Gemafreie Musik von musicfox: https://www.musicfox.com)
In der relativ kurzen Folge #13, die den Anschluss an Folge #12 darstellt, werden die neuen gesetzlichen Regelungen (ab 21.09.2020) vorgestellt, welche vor allem die Gastwirtschaft und Veranstaltungen betrifft. Es wird im Anschluss auch darauf eingegangen, ob Hochzeiten und Begräbnisse stattfinden können. (Unterstützt durch Gemafreie Musik von musicfox: https://www.musicfox.com)
In Folge #12 von PLUS iuris bewertet Dr. Martin Sprenger (Medizinische Universität Graz) im Gespräch mit Prof. Kletečka die COVID-19-Regelungen aus der Sicht eines Public Health-Experten.
The podcast currently has 21 episodes available.