Wer in einer Diskothek auf der Tanzfläche stürzt, kann Ansprüche gegen den Betreiber oder Besitzer des Clubs haben. Sie sind dazu verpflichtet, die Tanzfläche möglichst frei von Gefahren für ihre Gäste zu halten. Dazu gehört es, dass die Tanzfläche regelmäßig durch einen Mitarbeiter abgegangen und auf Getränkepfützen sowie Scherben kontrolliert wird, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. […]