Sogenannte Fortuna-Reisen, auch Joker-, Glücks- oder Roulette-Reisen genannt, erfreuen sich großer Beliebtheit. Sie locken mit besonders günstigen Preisen, bei denen der Reisende allerdings auf die freie Wahl von Hotel und Flug verzichten muss. Stattdessen wird das „Überraschungspaket“ vom Reiseveranstalter zusammengestellt. Das Amtsgericht München hat am 21. März 2024 (AZ: 191 C 12742/24) entschieden, dass Reiseveranstalter […]