Wenn Medien eigene Behauptungen verbreiten, müssen sie für deren Richtigkeit gerade stehen, insbesondere wenn Rechte Dritter berührt sind. So weit, so klar. Was aber ist, wenn Medien Behauptungen anderer verbreiten? Sind Journalisten auch für das verantwortlich, was Gesprächspartner in Interviews sagen? Müssen sie auch deren Aussagen auf Richtigkeit überprüfen, bevor sie sie verbreiten? Oder genügt es, sie klar als Zitate zu kennzeichnen und sich gegebenenfalls deutlich zu distanzieren? Die sogenannte Verbreiterhaftung war schon Gegenstand vieler medienrechtlicher Auseinandersetzungen. Die "Saarbrücker Zeitung" beispielsweise geriet mit dem ehemaligen "Focus"-Chefredakteur Helmut Markwort aneinander, weil die Zeitung ein Interview abgedruckt hatte, in dem der Kabarettist Roger Willemsen sich kritisch über Markwort geäußert hatte. Deutschlandradio legte sich mit VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piech an, weil ein Piech-Biograph in einem Radiointerview Dinge über Piech gesagt hatte, die dem VW-Boss nicht passten. Und der Pressedienst epd medien bekam Ärger mit der rechtskonservativen Wochenzeitung "Junge Freiheit", weil er die Aussage eines Staatssekretärs weiterverbreitet hatte, die "Junge Freiheit" werde von der NPD gelenkt. In diesem Fall wollten die Kläger sogar eine Gegendarstellung durchsetzen. Der "Podcast Medienrecht" erklärt anhand dieser drei Beispielfälle diesmal die Rechtslage rund um die Verbreiterhaftung, die im Übrigen nicht nur bei Interviews, sondern zum Beispiel auch bei Werbespots und in Internetforen greifen kann.