Das deutsche Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, in der Gefährdungsbeurteilung von Beschäftigten neben der physischen auch die psychische Belastung zu berücksichtigen, jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet. Allerdings ist es nicht immer einfach, die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, weshalb einige Betriebe hier professionelle Unterstützung brauchen. Dazu spricht im Podcast Catharina Stahn vom Institut für angewandte Arbeitswissenschaft, ifaa.