… und ein Staat, der definiert, was „Wahrheit“ ist.
Ein Standpunkt von Uwe G. Kranz.
„Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant”, schrieb Hoffmann von Fallersleben. Von Jean-Claude Juncker, dem Ex-Kommissionspräsidenten der Europäischen Union, stammt folgender erhellende Ausspruch über die EU-Reglementierungspraxis: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.” So allerdings hat es die Politik schon immer gehandhabt, und so macht sie es auch heute – jedoch immer dreister.
Inzwischen geht es um den Kern der Würde des Menschen – um sein Persönlichkeitsrecht, das sich vor allem in dem Recht der freien Meinungsäußerung beweist. Was wir seit rund zwei Jahren erleben, ist unerträglich: Ein Familienrichter wird seit April 2021 wegen Unbotmäßigkeit und angeblicher Rechtsbeugung verfolgt, seine Büroräume im Gericht und seine Wohnung wurden mehrmals durchsucht, seine sämtlichen Informations- und Kommunikationsmittel beschlagnahmt – nur weil er es wagte, die Anti-Corona-Maßnahmen des Staates in seiner Corona-Paranoia, die so genannten Non-Pharmaceutical-Intervention-Maßnahmen (NPI) aus familienrichterlicher Sicht und zum Wohle des Kindes kritisch zu beurteilen; „willkürlich”, wie die Staatsanwaltschaft glaubt. Wohlgemerkt: Es ging hier schlicht um die Maskenpflicht an zwei Schulen! Damit habe er sich „in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt, um die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen.” Wow! Das nenne ich politische Gesinnungsjustiz. Wenigstens wissen wir nun dank mehrerer obergerichtlichen Entscheidungen (und der Stiko-Empfehlung zur Kinderimpfung), dass das Wohl des Kindes weniger Wert hat als das hoheitliche Verwaltungshandeln, das durchzusetzen ist – ohne Wenn und Aber. Nur zur Vertiefung: das Gericht spricht von „angeblicher Unwirksamkeit” und die „angeblicher Schädlichkeit” der Masken.
Die Würde des Menschen
In einem anderen, weitgehend vergleichbaren Fall in Weilheim wurde nicht durchsucht, nicht beschlagnahmt, nicht mit politmedialem Dauerfeuer Hass und Hetze gegen „Corona-Leugner” verbreitet, sondern schlicht geurteilt, dass sich die Richterin zwar falsch entschieden, aber deshalb nicht das Recht gebeugt habe; die Folge hier: Einstellung des Verfahrens. Auch im österreichischen Hallein wurde die Salzburger Kinderärztin Dr. Sabine Wipfinger durch das Bezirksgericht von dem Vorwurf freigesprochen, Maskenatteste zu Unrecht ausgestellt zu haben. Das besagte Verfahren wegen Rechtsbeugung gegen den Weimarer Familienrichter begann Anfang Juni 2022; man darf gespannt sein, ob das Gericht die mittlerweile vorliegende Fülle wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Nichtwirksamkeit der Masken berücksichtigen wird, oder ob die Justiz blindwütig rachsüchtig bleibt, um „öffentlichkeitswirksam” einen zu bestrafen, damit Tausende folgsam bleiben. Es steht zu hoffen, dass das Thüringer Gericht nicht zu einer ähnlich unverhältnismäßigen Bewertung kommt wie das bayerische in Passau, das kürzlich den Frauenarzt Dr. Ronald Weikl wegen des gleichen Delikts zu 20 Monaten Freiheitsstrafe verdonnerte.
Durchsuchungsteams mindestens in Gruppenstärke, bestehend aus Beamten der Staatsanwaltschaft, Schutz- und Kriminalpolizei; dazu ein begleitender SEK-Einsatz mit Blendgranaten, Rammen, Maschinenpistolen, Handschellen-/Kabelbinder und Diensthunden; umfangreiche, zeitgleiche frühmorgendliche Durchsuchungs- sowie massive Beschlagnahmeaktionen (selbst von Paintball- und Wasserpistolen) begleiten seit neuestem die polizeilichen Maßnahmen gegen allerlei Verdächtige (siehe hier, hier, hier, hier oder hier) die den „“Querdenker-”,