Ein Blick in die Akten von Dr. Christoph Partsch.
Das Mandatsgeheimnis ist heilig! Aber kann sich die Staatsanwaltschaft darauf berufen? Kann sie das vor allem gegenüber der Presse, die versucht, zu einer inhaftierten Person Kontakt aufzunehmen und dafür was benötigt? Genau: Den Namen des Verteidigers.
Warum also weigert sich die Staatsanwaltschaft München so beharrlich, den Namen preiszugeben?
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Eure
Steffi Beyrich
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