ots.Audio: Neue Abgeltungsteuer kommt 2009: Berlin (ots) -
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Die neue einheitliche Abgeltungsteuer von 25 Prozent, die auf
Erträge aus Kapitalanlagen erhoben wird, tritt zwar erst im Jahr 2009
in Kraft. Anleger sollten aber schon jetzt ihre Finanzplanung an die
neue Regelung anpassen.
Fragen an: Heinz-Jürgen Tischbein, Abteilungsleiter Steuerrecht
beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
(BVR)
Frage1, Moderation:
Was genau ist unter der neuen Abgeltungsteuer zu verstehen?
Antwort-Ton 1: "Mit der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent
sollen die Kapitalerträge ab dem Kalenderjahr 2009 unmittelbar an der
Quelle, das heißt direkt bei der Auszahlung, endgültig besteuert
werden. Eine Veranlagung ist dann nicht mehr erforderlich."
Frage 2: Was ändert sich für die Bankkunden?
Antwort-Ton 2: "Besteuert werden auch zukünftig alle Zinserträge
und Dividendenerträge. Neu ist die Besteuerung der
Veräußerungsgewinne unabhängig von einer Haltedauer, das heißt,
unabhängig davon, wie lange der Anleger eine bestimmte Wertanlage ab
dem Zeitpunkt des Erwerbs bis zum Zeitpunkt der Veräußerung in seinem
Besitz hält. Neu ist auch die Einbeziehung der Erträge aus
Termingeschäften. Dazu gehören beispielsweise Optionen, Swaps und
Futures."
Frage 3: Welche Vorteile hat die neue Abgeltungsteuer für den
Verbraucher?
Antwort-Ton 3: "Der deutliche Vorteil für den Anleger besteht
zukünftig darin, dass er die steuerlichen Gesichtspunkte bei der
Anlageentscheidung nahezu völlig ausblenden kann. Es gibt künftig
keine Differenzierung mehr zwischen steuerpflichtigen und
steuerfreien Erträgen aus einer Kapitalanlage. Mögliche Verluste
werden direkt von der Bank berücksichtigt. Auch die ausländische
Quellensteuer kann direkt bei der Bank angerechnet werden. Im
Ergebnis bleibt dem Anleger dadurch die Veranlagung der
Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erspart."
Frage 4: Nur Vorteile - oder können bei dieser neuen
Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen auch Nachteile für den
Verbraucher entstehen?
Antwort-Ton 4: "Nachteilig kann sich die neue Steuer in der Tat
bei den Anlegern auswirken, die hohe Werbungskosten haben. Das war
bisher immer schon der Fall, wenn der Anleger seine Kapitalanlage mit
Kredit, das heißt auf Pump, finanziert hat. Er konnte den Zinsaufwand
bei den Erträgen in Abzug bringen. Zukünftig gibt es nur noch die
Werbungskostenpauschalen in Höhe von 801 Euro für Alleinstehende und
1.602 Euro für Verheiratete. Diese wird, wie heute der
Sparerfreibetrag durch den Freistellungsauftrag direkt bei der Bank
berücksichtigt. Das bedeutet, dass sich die Werbungskosten zukünftig
überhaupt nicht mehr auswirken. Es ist deshalb zukünftig steuerlich
uninteressant, Kapitalanlagen auf Kredit zu finanzieren."
Frage 5: Was sollte der Anleger, Ihrer Meinung nach, unbedingt
beachten, wenn die neue Abgeltungsteuer kommt?
Antwort-Ton 5: "Der Anleger sollte sich unbedingt im Rahmen des
nächsten Jahres ausführlich mit den im Gesetz vorgesehenen
Übergangsvorschriften beschäftigen. Dabei ist zu unterscheiden
zwischen der Direktanlage in Aktien und Wertpapieren, dem Erwerb so
genannter Zertifikate, das sind Vollrisikopapiere und dem Erwerb von
Investmentanteilen."
Frage 6: Wo können sich Verbraucher ausführlich informieren?
Antwort-Ton 6: "Die Kreditinstitute halten umfangreiche
Informationsmaterialien bereit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
stehen darüber hinaus natürlich auch für Beratungsgespräche zur
Verfügung. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken haben in einer
aktuellen Ausgabe der Informationsschrift "VR Aktuell" mit dem Titel
"Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ab 2009" die Grundzüge der neuen
Steuer übersichtlich zusammengefasst."
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Melanie Schmergal
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