Solltest dir berechtigterweise ein höherer Freibetrag als der Basisschutz zustehen, das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn du unterhaltsberechtigte Personen hast, oder Sozialleistungen für weitere Personen im Haushalt wie beispielsweise bei Kindern das Kindergeld etc. bekommst, muss das entsprechend bescheinigt werden.