Zehntausende hatten protestiert gegen die umstrittene Justizreform der nationalkonservativen Regierung in Polen. Genützt hat es nichts. Zwar wurde die Justizreform in Teilen vom Staatspräsident per Veto blockiert, insbesondere, was die Entmachtung des Obersten Gerichts und die Umbesetzung des Richterwahlaussschusses betrifft. Die Reform der unteren Instanzen nebst Recht des Justizministers, die vorsitzenden Richter nach Gutdünken auszutauschen aber, ist rechtskräftig. Allerdings greifen die umstrittenen Befugnisse erst nach Ablauf eines halben Jahres. Die EU hat deswegen ein Vetragsverletzungsverfahren eingeleitet. Außerdem steht im Raum, dass gegen Polen erstmals in der EU-Geschichte ein Verfahren nach Artikel sieben eröffent wird, das theoretisch auf den Entzug der Stimmrechte hinauslaufen könnte.