Es wurde im Wahlkampf groß angekündigt und dann auch umgesetzt. Auch Menschen, die einen Asylantrag stellen wollen, sollten nach dem Willen von CDU/ CSU an den Grenzen abgewiesen werden. Dass das rechtswidrig ist, wussten eigentlich alle. Am 2. Juni bestätigte dann das Verwaltungsgericht Berlin: Zurückweisungen bei Grenzkontrollen trotz Asylgesuch sind rechtswidrig. Die Grenzkontrollen und Zurückweisungen wurden laut dem Gericht weder europäisch abgestimmt, noch gibt es eine substanzielle Begründung für eine Notlage.