Gegen die Neufassung des "Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches - effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und
bessere Erfassung des Cyberstalkings sowie Verbesserung des
strafrechtlichen Schutzes gegen Zwangsprostitution" unter Verschärfung
des neuen Abs. 6, das im Oktober letzten Jahres in Kraft trat, mobilisiert der "Bundesverband sexuelle Dienstleisungen e.V.". Er unterstützt mit einer Kampagne eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verschärfung dieses Gesetzes und hat pünktlich zum Welthurentag, am 2. Juni, eine Petition dazu rausgebracht.