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Mit einer Schwerpunktsendung am 23.Juni.1988 einer Live Debatte und zahlreichen Beiträgen seit dem 20. Juni 1988 versuchte RDL in den Abstimmungskampf des Bürgerentscheids zur KTS (Böhme-Zentrum) zu intervenieren. Trotz Besitz einer sechs Stunden Lizenz seit Januar 1988 mußte RDL in das elsässische Exil ausweichen, weil die BZ die Wahrnehmung der Lizenz blokierte.
Hier die Schwerpunktsendung vom Donnerstag
Mit einer Schwerpunktsendung am 23.Juni.1988 einer Live Debatte und zahlreichen Beiträgen seit dem 20. Juni 1988 versuchte RDL in den Abstimmungskampf des Bürgerentscheids zur KTS (Böhme-Zentrum) zu intervenieren. Trotz Besitz einer sechs Stunden Lizenz seit Januar 1988 mußte RDL in das elsässische Exil ausweichen, weil die BZ die Wahrnehmung der Lizenz blokierte.
Hier die Schwerpunktsendung vom Donnerstag
Mit einer Schwerpunktsendung am 23.Juni.1988 einer Live Debatte und zahlreichen Beiträgen seit dem 20. Juni 1988 versuchte RDL in den Abstimmungskampf des Bürgerentscheids zur KTS (Böhme-Zentrum) zu intervenieren. Trotz Besitz einer sechs Stunden Lizenz seit Januar 1988 mußte RDL in das elsässische Exil ausweichen, weil die BZ die Wahrnehmung der Lizenz blokierte.
Hier die Schwerpunktsendung vom Donnerstag
Mit einer Schwerpunktsendung am 23.Juni.1988 einer Live Debatte und zahlreichen Beiträgen seit dem 20. Juni 1988 versuchte RDL in den Abstimmungskampf des Bürgerentscheids zur KTS (Böhme-Zentrum) zu intervenieren. Trotz Besitz einer sechs Stunden Lizenz seit Januar 1988 mußte RDL in das elsässische Exil ausweichen, weil die BZ die Wahrnehmung der Lizenz blokierte.
Hier die Schwerpunktsendung vom Donnerstag
Mit einer Schwerpunktsendung am 23.Juni.1988 einer Live Debatte und zahlreichen Beiträgen seit dem 20. Juni 1988 versuchte RDL in den Abstimmungskampf des Bürgerentscheids zur KTS (Böhme-Zentrum) zu intervenieren. Trotz Besitz einer sechs Stunden Lizenz seit Januar 1988 mußte RDL in das elsässische Exil ausweichen, weil die BZ die Wahrnehmung der Lizenz blokierte.
Hier die Schwerpunktsendung vom Donnerstag
Manchmal sind Legalisierungen schon mehr als tricky: Da hatten sich neben RDL auch der Badische Verlag mit der TagesZeitung BZ in Monopolstellung sowie unter der Firma FR1 ein Teil jener Printredakteure, die unter dem öffentlich-rechtlichen Dach des SWF sich zwei Jahre lang zum Hörfunkmacher ausbilden lassen durften, um die beiden Freiburger Fequenzen beworben.
Die Medienbehörde LfK hatte die kommerziellen Interessen von BZ und FR1 höher bewertet und im Sendezeit Splitting 2 Std. auf eine Frequenz 4 Stunden auf der anderen an RDL zugeteilt.
Manchmal sind Legalisierungen schon mehr als tricky: Da hatten sich neben RDL auch der Badische Verlag mit der TagesZeitung BZ in Monopolstellung sowie unter der Firma FR1 ein Teil jener Printredakteure, die unter dem öffentlich-rechtlichen Dach des SWF sich zwei Jahre lang zum Hörfunkmacher ausbilden lassen durften, um die beiden Freiburger Fequenzen beworben.
Die Medienbehörde LfK hatte die kommerziellen Interessen von BZ und FR1 höher bewertet und im Sendezeit Splitting 2 Std. auf eine Frequenz 4 Stunden auf der anderen an RDL zugeteilt.
Manchmal sind Legalisierungen schon mehr als tricky: Da hatten sich neben RDL auch der Badische Verlag mit der TagesZeitung BZ in Monopolstellung sowie unter der Firma FR1 ein Teil jener Printredakteure, die unter dem öffentlich-rechtlichen Dach des SWF sich zwei Jahre lang zum Hörfunkmacher ausbilden lassen durften, um die beiden Freiburger Fequenzen beworben.
Die Medienbehörde LfK hatte die kommerziellen Interessen von BZ und FR1 höher bewertet und im Sendezeit Splitting 2 Std. auf eine Frequenz 4 Stunden auf der anderen an RDL zugeteilt.
Manchmal sind Legalisierungen schon mehr als tricky: Da hatten sich neben RDL auch der Badische Verlag mit der TagesZeitung BZ in Monopolstellung sowie unter der Firma FR1 ein Teil jener Printredakteure, die unter dem öffentlich-rechtlichen Dach des SWF sich zwei Jahre lang zum Hörfunkmacher ausbilden lassen durften, um die beiden Freiburger Fequenzen beworben.
Die Medienbehörde LfK hatte die kommerziellen Interessen von BZ und FR1 höher bewertet und im Sendezeit Splitting 2 Std. auf eine Frequenz 4 Stunden auf der anderen an RDL zugeteilt.
Manchmal sind Legalisierungen schon mehr als tricky: Da hatten sich neben RDL auch der Badische Verlag mit der TagesZeitung BZ in Monopolstellung sowie unter der Firma FR1 ein Teil jener Printredakteure, die unter dem öffentlich-rechtlichen Dach des SWF sich zwei Jahre lang zum Hörfunkmacher ausbilden lassen durften, um die beiden Freiburger Fequenzen beworben.
Die Medienbehörde LfK hatte die kommerziellen Interessen von BZ und FR1 höher bewertet und im Sendezeit Splitting 2 Std. auf eine Frequenz 4 Stunden auf der anderen an RDL zugeteilt.
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