Zunächst trat ein Gutachter auf, der u. a. darlegte, dass das Internetarchiv mit alten Beiträgen von linksunten.indymedia keiner ständigen aktiven Betreuung bedurfte, also auch keiner Gruppe von Personen, die da weiter gegen die Verbotsverfügung gegen die als Verein gehandelte Anonyme Betreiber*innengruppe von linksunten.indymedia verstoßen hätte.