2017 wurde der Pressekodex geändert. Vorher sollte bei der Berichterstattung über Kriminalfälle die Herkunft von Tatverdächtigen nur genannt werden, wenn sie in unmittelbaren Zusammenhang mit der Tat stand, nun reicht ein „begründetes öffentliches Interesse“ aus, um die Herkunft zu nennen. Diese Änderung und wohl auch die Diskursverschiebung nach rechts hat gravierende Folgen, dass offenbarte kürzlich auch eine Studie des Journalismus-Forschers Thomas Hestermann. Nichtdeutsche Tatverdächtige sind anders als in der Realität in der medialen Berichtertsattung massiv überrepräsentiert.