Am Mittwoch den 2. Februar verhandelte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof den Normenkontrollantrag von ursprünglich sechs Geflüchteten gegen die Hausordnung der LEA Freiburg, die so auch in den anderen baden-württembergischen Erstaufnahmelagern gilt, bzw. galt. Das Regierungspräsidium Freiburg hat kürzlich eine neue Hausordnung für die LEA erlassen, mit ein paar kleinen Änderungen.