Am 12.06. hat das Bundesverfassungsgericht den verbeamteten Lehrer_Innen nun endgültig verboten für eine Verbesserung ihrer Arbeitsverhältnisse zu streiken. In Deutschland, anders als in vielen anderen europäischen Staaten, gibt es kein direktes Grundrecht auf Streik, sondern dieses leitet sich aus dem Recht Vereine und Gesellschaften zu bilden (https://dejure.org/gesetze/GG/9.html) ab. Das Streikrecht ist der zentrale Hebel für Gewerkschaften, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.