Laut Definition bedeutet Verleumdung, dass jemand über eine andere Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt und dabei weiß, dass diese nicht der Wahrheit entsprechen. Bei jener Behauptung muss es sich um die Kundgabe einer Tatsache handeln und nicht etwa um ein persönliches Werturteil. Aber sie ist von übler Nachrede und auch der Beleidigung klar abzugrenzen. Allerdings: Alle drei Taten sind im Sinne des Strafgesetzbuchs echte Straftaten die zur Anzeige kommen können. Viel Erfolg weiterhin, euer Dozent Thomas G. Montag