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Lange galt: Der „Syndikus“ ist ein Nullum. Erst das „Syndikusgesetz“ hat 2016 Klarheit für angestellte Anwältinnen und Anwälte in Unternehmen geschaffen. Warum der DAV für (und die Kammern gegen) Syndizi waren und wie das Bundessozialgericht 2014 zum Katalysator wurde, erfahren Sie in dieser Folge von zuRechtgehört! Anwaltsrecht mal als Krimi.
Weitere Informationen zum Podcast und zur Geschichte des DAV gibt es unter anwaltverein.de/de/150JahreDAV.
Für Fragen, Wünsche, Kritik und Anregungen ist die Redaktion unter [email protected] erreichbar.
Wir danken unseren Interviewpartnern Dr. Clarissa Freundorfer, Dr. Peter Hamacher, Hartmut Kilger und Katharina Miller.
Wir nutzen Musik von freemusicarchive.org unter Creative-Commons-Lizenz CC-BY-SA 4.0:
Moderation und Redaktion (timefab): Stephan Paetrow, Tim Sander,
By Deutscher Anwaltverein (DAV)Lange galt: Der „Syndikus“ ist ein Nullum. Erst das „Syndikusgesetz“ hat 2016 Klarheit für angestellte Anwältinnen und Anwälte in Unternehmen geschaffen. Warum der DAV für (und die Kammern gegen) Syndizi waren und wie das Bundessozialgericht 2014 zum Katalysator wurde, erfahren Sie in dieser Folge von zuRechtgehört! Anwaltsrecht mal als Krimi.
Weitere Informationen zum Podcast und zur Geschichte des DAV gibt es unter anwaltverein.de/de/150JahreDAV.
Für Fragen, Wünsche, Kritik und Anregungen ist die Redaktion unter [email protected] erreichbar.
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