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In Folge 59 dreht es sich um die Schnittstelle von Musik und Strafrecht. Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu nehmen sich dabei unter anderem die Frage vor, wann musikalische Inhalte die Schwelle zur Strafbarkeit überschreiten können, wie eine Indizierung von Musik abläuft und wie diese Friktionen mit Kunstfreiheit und der gesellschaftlichen Bedeutung überein zu bringen ist. Und bei Musik als Herzensthema der beiden ist es natürlich unvermeidbar, dass Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu auch ein wenig abschweifen und ins Plaudern geraten.
Schreibt uns gerne eure Meinung zum Thema, eure Erfahrungen zur Examensvorbereitung oder euer Feedback zur Folge an [email protected] und folgt uns bei Instagram: @raeuberischerespresso.
Bis zur nächsten Folge!
Im neuen Räuberischen Espresso machen Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu einen erneuten Ausflug in die StPO – diesmal geht es um die Gerichtssprache. Sprache ist vor Gericht natürlich von ganz erheblicher Bedeutung. Die Gerichtssprache ist deutsch. Das normiert § 184 GVG. Doch was passiert, wenn nicht alle Verfahrensbeteiligten Deutsch sprechen? Wann muss den Verfahrensbeteiligten ein Dolmetscher zu Verfügung gestellt werden? Wer kommt für die Kosten auf? Und welche Schriftstücke müssen übersetzt werden? Diese auch mit dem Fair-Trial-Grundsatz verbundenen Fragen nehmen sich Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu in dieser Folge vor – und gehen dabei auch auf einige andere Fragen zum Thema Sprache ein.
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Bis zur nächsten Folge!
In der 57. Folge des Räuberischen Espresso steht ein Ausflug in die StPO an – und zwar zu einer Vorschrift, mit der bereits im Grundkurs Strafrecht alle Studierenden in Berührung kommen: § 127 StPO. Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu gehen in dieser Folge auf die einzelnen Merkmale des Festnahmerechts ein, besprechen typische Probleme im Zusammenhang mit dieser Vorschrift und geben dabei Tipps, wie man mit möglicherweise nötigen Inzidentprüfungen, die im Zusammenhang mit § 127 StPO auftreten können, in der Klausur umgehen kann.
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Bis zur nächsten Folge!
In dieser Folge geht’s heiß her: In dieser Folge nehmen Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu die Brandstiftungsdelikte in den Fokus. Insbesondere die Struktur der Delikte – Grunddelikte, Qualifikation, Erfolgsqualifikation – muss in der Klausur sitzen und bekommt daher in dieser Folge besonderen Raum. Auch die beiden unterschiedlichen Tathandlungen sowie weitere Probleme (bspw. die teleologische Reduktion iRd § 306a StGB) werden in dieser Folge behandelt.
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Bis zur nächsten Folge!
In einem zweiteiligen Rückblick auf 2024 besprechen Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu rechtlich spannende, in der JA nachlesbare Entscheidungen, die didaktisch interessant und daher besonders prüfungs- und examensrelevant sind.
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Bis zur nächsten Folge!
Passend zum Jahreswechsel geht es im 53. Räuberischen Espresso um Vorsätze – aber nicht um die guten Vorsätze für das neue Jahr, sondern um Erscheinungsformen vorsätzlichen Handelns im Strafrecht.
Das gesamte Team des Räuberischen Espresso und der JA wünscht allen Hörerinnen und Hörern Frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr.
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Bis zur nächsten Folge!
In Folge 52 wird es kriminalpolitisch. Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu nehmen in dieser neuen Episode des Räuberischen Espresso § 265a StGB unter die Lupe. Zunächst geht es dabei um die mögliche Entkriminalisierung der Beförderungserschleichung, die vor wenigen Wochen von zahlreichen Wissenschaftlern unterschiedlicher Disziplinen in einem offenen Brief an den Bundesjustizminister gefordert wurde. Nach einer intensiven Auseinandersetzung mit kriminalpolitischen Argumenten folgt eine Analyse des § 265a StGB und seiner Varianten – denn § 265a StGB ist nicht auf Verkehrsmittel beschränkt. Dabei werden die einzelnen Tatbestandsmerkmale und Begehungsweisen betrachtet. In diesem Rahmen werden auch Verflechtungen zwischen der Dogmatik der Vorschrift mit den kriminalpolitischen Erwägungen deutlich.
Hinweis: Diese Folge wurde bereits im August 2024 aufgenommen; zu diesem Zeitpunkt war Dr. Marco Buschmann, an den der erwähnte offene Brief zur ersatzlosen Abschaffung des § 265a StGB gerichtet ist, noch Bundesjustizminister.
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Bis zur nächsten Folge!
In Folge 51 berichten Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu auf mehrfachen Wunsch der Hörerschaft von ihren eigenen Erfahrungen in der Examensvorbereitung. Dabei sprechen sie nicht nur über Lernpläne und Zeiteinteilung, sondern auch über die mentalen Schwierigkeiten, die in der bisweilen langwierigen Vorbereitung auf das Erste und Zweite Staatsexamen auftreten können.
Hinweis: Gegen Ende hat sich ein Versprecher eingeschlichen. In Bayern werden im Zweiten Staatsexamen nunmehr neun (und nicht zehn) Klausuren geschrieben.
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Bis zur nächsten Folge!
Zum 50-Folgen-Jubiläum gibt es eine spezielle Ausgabe, nämlich eine Jura-Quizshow der besonderen Art. In Anlehnung an die Spielshow „Familien-Duell“ hat Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu im Vorfeld der Folge Studierende befragt und Antworten auf Fragen gesammelt: „Nennen Sie eine Strafnorm die keiner kennt“, „Nennen Sie eine berühmte Persönlichkeit aus der Strafrechtswissenschaft“, „Nennen Sie ein Oberlandesgericht“ oder „Nennen Sie ein beliebtes Klausurproblem aus dem Strafrecht“. Florian Nicolai durfte in dieser Folge diese Fragen beantworten und versuchte dabei, dem Prinzip der Spielshow entsprechend, so nah wie möglich an die Top-Antworten aus der Studierendenbefragung zu kommen. Gemeinsam haben die beiden Strafrechtler über die Antworten diskutiert und gelacht.
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