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By Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu und Dr. Florian Nicolai
The podcast currently has 51 episodes available.
Zum 50-Folgen-Jubiläum gibt es eine spezielle Ausgabe, nämlich eine Jura-Quizshow der besonderen Art. In Anlehnung an die Spielshow „Familien-Duell“ hat Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu im Vorfeld der Folge Studierende befragt und Antworten auf Fragen gesammelt: „Nennen Sie eine Strafnorm die keiner kennt“, „Nennen Sie eine berühmte Persönlichkeit aus der Strafrechtswissenschaft“, „Nennen Sie ein Oberlandesgericht“ oder „Nennen Sie ein beliebtes Klausurproblem aus dem Strafrecht“. Florian Nicolai durfte in dieser Folge diese Fragen beantworten und versuchte dabei, dem Prinzip der Spielshow entsprechend, so nah wie möglich an die Top-Antworten aus der Studierendenbefragung zu kommen. Gemeinsam haben die beiden Strafrechtler über die Antworten diskutiert und gelacht.
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In der 49. Folge geht es um die Selbstbezichtigung – und zwar die falsche Selbstbezichtigung. Wie macht sich eine Person strafbar, die die Schuld für eine begangene Straftat auf sich nimmt, um eine andere Person vor der Strafverfolgung zu bewahren? Diese Frage führt Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu quer durch die Rechtspflegedelikte. Im so entstehenden Überblick über Delikte wie Falschaussage und Strafvereitelung gehen die beiden Strafrechtler auch auf Sonderkonstellationen ein und sprechen u.a. auch über Privilegien i.R.d. § 258 StGB und das Verleiten zur Falschaussage gem. § 160 StGB.
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Olé Olé – Pünktlich zum Start der Heim-EM geht es im 48. Räuberischen Espresso um Straftaten neben und auf dem Fußballplatz. Die Europameisterschaft in Deutschland nehmen Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu zum Anlass, ein paar Verhaltensweisen genauer anzusehen, die im Zusammenhang mit Fußballspielen typisch sind. In diesem EM-Spezial sprechen die beiden Strafrechtler daher unter anderem über Tickets vom Zweitmarkt, Beleidigungen im Stadion und böse Fouls. Und: Ist Pyrotechnik wirklich kein Verbrechen?
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Im 47. Räuberischen Espresso steht wieder eine Vorschrift des Besonderen Teils des StGB im Fokus, nämlich § 123 StGB: Der Hausfriedensbruch. Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu gehen die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Norm durch und besprechen gängige bei der Fallbearbeitung auftretende Probleme. Unter anderem erläutern sie neben Fragen zu den einzelnen Tatobjekten (Wohnung, Geschäftsräume etc.) dabei die Tathandlung des Eindringens, bei der es zu spannenden Problemen im Rahmen des entgegenstehenden Willens des Hausrechtsinhabers und dessen Einverständnis führen kann. Und auf wessen Einverständnis kommt es denn überhaupt bei WGs oder in der gemeinsamen Ehewohnung an? Das alles und noch viel mehr erfahrt ihr im neuen Räuberischen Espresso!
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In Folge 46 des Räuberischen Espresso geht es um die Vorschrift des § 231 StGB – Die Beteiligung an einer Schlägerei.
Hinweis: Zwischen Min. 9.00 und 10.00 wird die Frage der Beteiligung aufgeworfen. Hier wird zunächst erläutert, dass eine psychische Beteiligung ausreicht. Allerdings gilt (und das scheint erwähnenswert, da die Ausführungen in der Folge missverstanden werden können), dass nach wohl h.A. in der Grundkonstellation der Schlägerei dennoch drei aktiv Mitwirkende notwendig sind, mithin die Anfeuerungsrufe einen Zweikampf noch nicht zur Schlägerei machen.
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In Folge 45 des Räuberischen Espresso geht es um Vorsatz und Fahrlässigkeit, genauer: Die Abgrenzung von dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit. In dieser Folge erfahrt ihr nicht nur, wann ihr diese Abgrenzung überhaupt
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„Für Sie bin ich immer noch der Herr Doktor!“, oder? In dieser Folge des Räuberischen Espresso sprechen Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oglakcioglu einmal ganz ausgiebig über das Promovieren. Sie geben dabei persönliche Einblicke in ihre Zeit als Doktoranden und versuchen aus verschiedenen Perspektiven Hinweise und Tipps zu geben: Lohnt sich eine Promotion? Bringt ein LL.M. vielleicht doch mehr? Und wie findet man überhaupt das Thema der Doktorarbeit? All das besprechen Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oglakcioglu in der 44. Folge ihres Podcasts.
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Pünktlich zum Valentinstag dreht sich in Folge 43 des Räuberischen Espresso alles um die Liebe. Gleich zu Beginn steht daher die Frage nach der Strafbarkeit im Falle eines „gestohlenen Herzens“ im Raum. Doch gleich nach diesem eher scherzhaften (oder gar makabren) Einstieg, spitzen Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu Amors Pfeil und schießen ihn direkt ins Herz der Vermögensdelikte: Zwar freut sich der oder die Angebetete sicher über ein paar Blumen – aber was, wenn der Strauß zwar selbst gepflückt, jedoch nicht bezahlt wurde? Darf man sich außerdem mit dem Valentinsgeschenk der Liebes-Konkurrenz rühmen, ohne sich strafbar zu machen? Außerdem erfahrt ihr im neuen Espresso, ob es einen Betrug darstellt, wenn man seinem Valentinstags-Date vorgaukelt, man werde die Restaurantrechnung übernehmen, sich dann aber doch vorzeitig aus dem Staub macht, und ob man auf Milde vor Gericht hoffen darf, wenn man „alles nur aus Liebe“ begangen hat.
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Der Räuberische Espresso hebt ab! Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu begrüßen euch herzlich an Bord dieser Folge, in der es um unterschiedliche Strafbarkeitsfragen im Zusammenhang mit dem Fliegen geht. Macht man sich strafbar, wenn man es beim Check-in mit dem Maximalgewicht des Gepäcks nicht zu genau nimmt? Was passiert, wenn man, ohne dafür bezahlt zu haben, die „Fast Lane“ benutzt? Außerdem sprechen die beiden Podcastpiloten unter anderem über das an Bord von Flugzeugen geltende Recht, gesetzliche Rauchverbote und „Festnahmerechte“ der Besatzung. Bringt also die Rückenlehnen in eine aufrechte Position, klappt die Tische nach oben und genießt den Flug.
Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu wünschen euch frohe Feiertage und alles Gute für das neue Jahr!
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Freut euch auf einen Flohmarktbesuch mit Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu. Es wird nicht nur gefeilscht sondern natürlich auch über die kleinen und großen Flunkereien auf dem Flohmarkt diskutiert: Täuschungen über Echtheit der Ware, über deren Funktionstüchtigkeit oder deren Wert nehmen die beiden Strafrechtler ebenso unter die Lupe wie solche Fälle, in denen die Herkunft der Ware etwas zwiespältig ist. So ist vom Diebstahl über den Betrug hin zu Hehlerei und Geldwäsche alles im Flohmarkangebot dabei.
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