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By Frankfurter Allgemeine Zeitung
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In Folge 323 fragen wir den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, ob Zurückweisungen an deutschen Grenzen zulässig sind, warum das Zensurverbot für das „Compact“-Magazin gilt und was die Justiz aus der Corona-Zeit lernen kann.
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein breites Aufgabenfeld: Es entscheidet über Verkehrsprojekte, extremistische Vereine und legt Asylgesetze aus. Es hat die Corona-Verordnungen in Bayern und Sachsen beanstandet und kürzlich dafür gesorgt, dass das rechtsextreme „Compact“-Magazin vorläufig weiter erscheinen darf. An der Humboldt-Universität zu Berlin diskutierten wir mit Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, über all diese Themen.
Wir fragen Korbmacher, was er von Bürgerräten hält, wie er neue Extremismuskategorien des Verfassungsschutzes einschätzt und ob er das Verbandsklagerecht für Umweltorganisationen einschränken möchte. Der Gerichtspräsident beantwortet außerdem Fragen des Publikums.
Der Verfassungsschutz sollte politische Vereinigungen nicht diskriminieren (faz.net)
Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief für Verfassungsfeinde (faz.net)
Wie der Verfassungsschutz bei der Kulturförderung helfen kann (faz.net)
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In den letzten Tagen wurde viel über den Termin für die vorgezogene Neuwahlen gestritten. Jetzt haben sich die Fraktionsführer auf ein Datum geeinigt: Am 23. Februar sollen die Deutschen einen neuen Bundestag wählen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will dazu noch vor Weihnachten die Vertrauensfrage stellen. Im Podcast analysieren wir, welchen Weg das Grundgesetz bis dahin vorschreibt.
Dann richten wir unseren Blick auf die USA: Wie geht es nach den Präsidentschaftswahlen mit Trumps Strafverfahren weiter? Könnte er sich selbst begnadigen?
Im „Juristischen Literaturtipp“ besprechen wir das Buch „Die Entscheidung. Deutschland 1929 bis 1934“ von Jens Bisky. Das „Gerechte Urteil“ kommt aus Karlsruhe. In einem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes zur Abwehr von Cybergefahren für teilweise verfassungswidrig erklärt.
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Themen der Sendung:
00:02:55 Der verfassungsrechtliche Weg zu Neuwahlen
00:24:39 Trumps Strafverfahren nach der US-Wahl
00:53:16 Literaturtipp: „Die Entscheidung. Deutschland 1929 bis 1934“ von Jens Bisky
01:19:46 Gerechtes Urteil: Das BVerfG zur BND-Überwachung
Gehen Sie nicht ins Gefängnis, gehen Sie ins Weiße Haus
Versuch, das Endspiel zu verstehen
Der Kanzler betritt Neuland
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Immer wieder wurde über ein vorzeitiges Ende der Ampel spekuliert. Nach dem Durchsickern eines 18-seitigen Papiers, in dem die FDP eine Reihe wirtschafts- und haushaltspolitischer Forderungen aufstellt, die in der Koalition bislang als unverhandelbar galten, stellt sich einmal mehr die Frage, ob die Ampel bis zu den Bundestagswahlen im kommenden Jahr weitermacht. Wir schauen uns deshalb an, welche rechtstechnischen Möglichkeiten das Grundgesetz vorsieht, um zum Beispiel vorläufige Neuwahlen durchzuführen.
Wir sprechen außerdem über die Misshandlungsvorwürfe in der JVA Augsburg-Gablingen. Unser Bayern-Korrespondent Timo Frasch berichtet, was in der Haftanstalt vorgefallen ist und welche Konsequenzen bereits gezogen wurden. Dann hat das Bundesverfassungsgericht in der vergangenen Woche einen Beschluss zur Bafög-Grundpauschale veröffentlicht, den wir analysieren.
Reinhard Müller spricht mit Wolfgang Graf Vitzthum über sein Buch „Der stille Stauffenberg“. Das „Gerechte Urteil“ kommt in dieser Woche vom Landgericht Frankfurt. Wir sprechen mit der Strafverteidigerin Friederike Vilmar über die Verurteilung eines Narkosearztes wegen Totschlags. Der Mann hatte Kindern für eine Zahnbehandlung verunreinigtes Narkosemittel gespritzt.
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Themen der Sendung:
04:36 Vorgezogene Neuwahlen und das Grundgesetz
12:05 Missbrauchsskandal in der JVA Augsburg-Gablingen
27:46 Bafög-Beschluss des BVerfG
35:25 Literaturtipp: „Der stille Stauffenberg“ (Wolfgang Graf Vitzthum)
59:26 Gerechtes Urteil: LG Frankfurt verurteilt einen Narkosearzt
The „Post-Political” Turn in the 2024 Presidential Election
Habeck warnt nach Trump-Sieg abermals vor Ampel-Aus
Wurden in der JVA Augsburg Häftlinge misshandelt?
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In Folge 320 analysieren wir mit Medienrechtsprofessor Hubertus Gersdorf die von den Ministerpräsidenten beschlossene Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir beschäftigen uns außerdem mit Studienplatzklagen von Medizinstudenten.
Die Ministerpräsidenten haben eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen: Fernsehsender müssen stärker kooperieren, die Zahl der Hörfunkwellen wird von 69 auf 53 reduziert und die Intendantengehälter bekommen einen Deckel. Ist das mit der Rundfunkrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar? Könnten die Bundesländer noch mehr einsparen? Und was passiert, wenn sich die Ministerpräsidenten weiterhin nicht auf eine Beitragserhöhung einigen können? Das besprechen wir mit Hubertus Gersdorf, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Universität Leipzig.
Die Philipps-Universität Marburg hat nach einem Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichtshofs kürzlich 22 Medizinstudenten exmatrikuliert, nachdem diesen das Gießener Verwaltungsgericht zuvor einen Studienplatz zugesprochen hatte. Wir erklären, worauf es bei Studienplatzklagen ankommt und warum beide Gerichte unterschiedlich entschieden haben.
Das „Gerechte Urteil“ kommt vom Bundesgerichtshof: Die Karlsruher Richter haben einem niedersächsischen Landkreis verboten, kostenlose Stellenanzeigen zu veröffentlichen – wegen der Staatsferne der Presse. Im „Juristischen Literaturtipp“ blicken wir auf die Frankfurter Buchmesse zurück: Reinhard Müller spricht mit der Kölner Völkerrechtsprofessorin Angelika Nußberger über ein von ihr verfasstes Jugendbuch zu Menschenrechten.
Themen der Sendung:
2:24: Interview mit Prof. Dr. Hubertus Gersdorf zur Rundfunkreform
29:39: Studienplatzklagen von Medizinstudenten
37:49: Gerechtes Urteil: Der BGH zum Anzeigenportal eines Landkreises
46:33: Literaturtipp: „Frei und gleich – die Menschenrechte“ (Prof. Dr. Angelika Nußberger)
1:06:03: Hinweis zum Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft
Erhöhung der Rundfunkgebühren – Ein bedenkliches Zeichen (faz.net)
Eine neue Verfassung für Russland? (faz.net)
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In Folge 319 analysieren wir das Urteil gegen den Journalisten Arne Semsrott wegen der Veröffentlichung von Gerichtsbeschlüssen. Zudem sprechen wir mit dem Völkerrechtler Andreas Paulus über die anstehende Antisemitismus-Resolution des Bundestags und führen ein Interview mit dem hessischen Innenminister Roman Poseck über eine Verschärfung der Sicherheitsgesetze.
Themen der Sendung:
3:50: Interview mit Prof. Andreas Paulus zur Antisemitismus-Resolution
27:19: Das Urteil im Fall Arne Semsrott zur Veröffentlichung von Gerichtsbeschlüssen
43:29: Literaturkritik „The Green Bag. An Entertaining Journal of Law“
1:08:17: Interview mit dem hessischen Innenminister Roman Poseck zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze
1:30:27: Gerechtes Urteil: Das OLG Oldenburg über die Eigentumsverhältnisse von Fohlen bei Leihstuten
Antisemitismus in Deutschland – Debatte um Bundestagsresolution (faz.net)
Organisierte Ohnmacht gegen Schwerverbrecher (faz.net)
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Thomas von Danwitz ist seit 18 Jahren Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. In der vergangenen Woche wurde er zu dessen Vizepräsidenten gewählt – als erster Deutscher in der Geschichte. Wir fragen ihn, welche neuen Aufgaben mit seinem Amt verbunden sind, ob die EU die Wahl der EuGH-Richter reformieren sollte und ob es einen Konflikt zwischen östlichen EU-Mitgliedstaaten und EuGH gibt.
Anschließend sprechen wir über die Vorschläge der Ampel zur Modernisierung des Familienrechts. Das Bundesjustizministerium hat dazu drei Referentenentwürfe ausgearbeitet und den Bundesländern zur Stellungnahme übermittelt. Uns liegen die Entwürfe vor und wir diskutieren sie mit dem Notar und Honorarprofessor für Privatrecht an der Universität Augsburg, Christoph Moes.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in der vergangenen Woche gebilligt, dass der Rechtsextremist Matthias B. in Bayern nicht zum Referendardienst zugelassen wurde. Er ist trotzdem mittlerweile Rechtsanwalt – weil der sächsische Verfassungsgerichtshof zu einer anderen Wertung kam. Wir analysieren die entgegengesetzten Gerichtsentscheidungen und gehen der Frage nach, welches Maß an Verfassungstreue der Staat von einem Rechtsreferendar verlangen darf, ohne dessen Berufs- und Ausbildungsfreiheit zu verletzen.
Das „Gerechte Urteil“ kommt vom Landgericht Berlin. Die dortigen Richter haben erstmals in der deutschen Geschichte einen Stasi-Mitarbeiter wegen Mordes an der innerdeutschen Grenze verurteilt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, aber bereits jetzt von zeithistorischer Bedeutung.
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Themen der Sendung:
00:03:24 Interview mit EuGH-Vizepräsident Prof. Dr. Thomas von Danwitz
00:36:12 Interview mit Notar Prof. Dr. Christoph Moes zum Familienrecht
01:01:22 Das BVerwG zur Verfassungstreue von Rechtsreferendaren
01:11:08 Gerechtes Urteil: Das LG Berlin zu einem Mord an der innerdeutschen Grenze
01:20:02 Hinweis zum Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft
Die Aufnahme von 20 Millionen Afghaninnen ist ethisch nicht geboten
Wie heteronormativ ist unser Familienrecht?
Ein Schuldspruch nach mehr als 50 Jahren
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Der Europäische Gerichtshof hat am vergangenen Freitag entschieden, dass einige Regelungen des Fußballweltverbands FIFA zum Transfer von Profifußballern nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind. Auslöser war eine Klage des früheren französischen Nationalspielers Lassana Diarra. Sein Transfer zum belgischen Club Sporting Charleroi kam 2013 aufgrund der FIFA-Regularien nicht zustande. Rechtsanwalt Dr. Martin Stopper erklärt die rechtlichen Hintergründe und mögliche Auswirkungen auf die Welt des Profifußballs.
Mit unserem Kollegen Marcus Jung aus der Wirtschaftsredaktion besprechen wir den ausgesetzten Strafprozess gegen den früheren Volkswagen-Chef Martin Winterkorn in der Diesel-Abgasaffäre. Aus medizinischen Gründen fängt sein Verfahren im kommenden Jahr wieder von vorne an. Außerdem geht es um Neuigkeiten im Cum-ex-Skandal rund um den früheren Chef der Warburg Bank, Christian Olearius.
Im “Gerechten Urteil“ beschäftigen wir uns mit der Besoldung von Beamten. Die einschlägigen Besoldungsregeln in Rheinland-Pfalz stehen nach einem Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Koblenz nun beim Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand.
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Themen der Sendung:
00:02:59 Interview mit Dr. Martin Stopper zum EuGH-Urteil
00:31:58 Gespräch mit Marcus Jung zu Winterkorn und Olearius
01:02:21 Gerechtes Urteil: Vorlagebeschluss beim BVerfG zur Beamtenbesoldung
01:12:05 Hinweis zum Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft
Prozess gegen Martin Winterkorn wird ausgesetzt
Die Ampel verhält sich nicht verfassungstreu
Warum die FIFA jetzt ihre Transferregeln ändern muss
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Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag Teile des Bundeskriminalamtgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Beschwerdeführer waren Rechtsanwältinnen, ein politischer Aktivist und Fußballfans. Sie hatten die Sorge, dass ihre Daten in Polizeidatenbanken landen, ohne dass sie sich strafbar gemacht haben. Markus Thiel, Universitätsprofessor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Polizeirecht an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, erklärt uns, welche Hausaufgaben die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber aufgegeben haben.
Anschließend blicken wir abermals nach Thüringen: Die Wahl eines Landtagspräsidenten erfolgte am Samstag in Erfurt erst nach einem Beschluss des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Wie konnte es dazu kommen? Gibt es ein Gewohnheitsrecht der stärksten Fraktion, den Landtagspräsidenten zu stellen? Und ist es ein Problem, dass ein Landesverfassungsrichter der Vater eines CDU-Landtagsabgeordneten ist? Wir geben Antworten.
Unsere Gerichtsreporterin Elena Zompi erläutert uns im Anschluss, wie die „spanische Fußfessel“ nach Vorstellung der hessischen Landesregierung künftig auch in Deutschland Partnerschaftsgewalt verhindern soll. Opferverbände beklagen, dass Täter gerichtlich angeordnete Annäherungsverbote oft nicht einhalten. Die „spanische Fußfessel“ soll Abhilfe schaffen.
Im „Gerechten Urteil“ beschäftigen wir uns mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu irreführender Werbung von Aldi Süd.
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Themen der Sendung:
02:23 Interview mit Prof. Dr. Dr. Markus Thiel zum BKA-Gesetz
26:40 Der Thüringer Verfassungsgerichtshof zur konstituierenden Landtagssitzung
40:20 Gespräch mit Elena Zompi zur „spanischen Fußfessel“
51:51 Gerechtes Urteil: Der EuGH zu Preisreduzierungen im Aldi-Prospekt
57:54 Hinweis zum Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft
Sachsens Landtag basiert auf einem verfassungswidrigen Wahlrecht
Nicht jede Beziehungstat ist ein Femizid
Harald Schmidt über Thüringen, Söders Bart, Cem und das Ländle
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In der vergangenen Woche haben die Karlsruher Verfassungsrichter gleich drei Entscheidungen bekanntgegeben: Zum einen steht seit Mittwoch fest, dass die AfD-Fraktion keinen Anspruch auf einen Ausschussvorsitz im Deutschen Bundestag hat. Auch die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses war nach Überzeugung der Richter rechtmäßig. Über das Urteil sprechen wir mit Prof. Dr. Kathrin Groh von der Universität der Bundeswehr in München.
Zum anderen hat das Verfassungsgericht bekanntgegeben, dass das hessische Verfassungsschutzgesetz in Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die hessische Landesregierung hatte das Gesetz noch im vergangenen Jahr als Reaktion auf das Karlsruher-Urteil zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz aus dem Jahr 2022 nachgebessert. Unzureichend, wie das Bundesverfassungsgericht nun befand. Wir erklären, warum.
Außerdem: Im Libanon sind in zwei Wellen zahlreiche Pager und Walkie-Talkies von Mitgliedern der Hizbullah explodiert. Hinter der Militäraktion steckt mutmaßlich der israelische Geheimdienst. Mit unserem Kollegen Alexander Haneke gehen wir der Frage nach, ob dieses Vorgehen völkerrechtlich zulässig war.
Im Gerechten Urteil geht es dann wieder zurück nach Karlsruhe: Das Gericht hat im Eilverfahren entschieden, dass der RBB die Tierschutzpartei bei seiner Präsentation der Ergebnisse der Landtagswahl in Brandenburg nicht gesondert ausweisen muss.
Themen der Sendung:
3:16: Interview Prof. Dr. Kathrin Groh zu AfD-Ausschussvorsitzen
31:02: Gespräch mit Alexander Haneke zu explodierten Pagern im Libanon
49:49: Gespräch zum hessischen Verfassungsschutzgesetz
1:03:21: Gerechtes Urteil: Karlsruhe zum RBB und der Tierschutzpartei
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Kapitalverbrechen, die Jahrzehnte zurückliegen und nicht aufgeklärt werden konnten, beschäftigen die Angehörigen der Opfer oft ein ganzes Leben. Sie haben ein großes Interesse daran, dass die Staatsanwaltschaften zu „Cold Cases“ abermals ermitteln. Wann ist das erfolgversprechend? Welche rechtlichen Hürden gibt es? Und welche Hoffnungen setzen die Ermittler in die private Ahnenforschung? Diese Fragen besprechen wir mit dem Gießener Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger. Er ist auf „Cold Cases“ spezialisiert.
Anschließend fragen wir den nordrhein-westfälischen Justizminister Benjamin Limbach, warum er die Freilassung des Berliner Tiergartenmörders auf die Tagesordnung der nächsten Justizministerkonferenz setzen will. Der Grünen-Politiker sagt uns außerdem, was er von Bundesjustizminister Marco Buschmanns (FDP) Position zur Vorratsdatenspeicherung hält und warum er die Zahl der Referendarstellen in seinem Bundesland reduziert. Auch zur umstrittenen Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts Münster nimmt Limbach Stellung.
F.A.Z.-Korrespondent Timo Steppat bringt uns zum Reichsbürger-Prozess in Frankfurt auf einen neuen Sachstand. In den vergangenen Wochen gab es mehrere Zeugenaussagen, die interessante Einblicke in die Gedankenwelt des Angeklagten Heinrich XIII. Prinz Reuß gewähren. Im „Gerechten Urteil“ beschäftigen wir uns mit Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Urheberrecht an einer Fototapete.
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Themen der Sendung:
00:03:58 Interview mit Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger zu „Cold Cases“
00:36:26 Interview mit NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne)
1:05:40 Gespräch mit Timo Steppat zum Reichsbürgerprozess
1:19:19 Gerechtes Urteil: Der BGH zur Fototapete
1:27:19 Hinweis zum Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft
Wie sich das Rechtsreferendiat erfolgreich planen lässt
Schwarz und Grün - Antipoden der Rechtspolitik
Die Freilassung des Tiergartenmörders und das Wahlrechtsurteil
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