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Recht und Unrecht | Von Alexander Christ


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Wenn uns Moralität am Herzen liegt, darf unser Leitbild nicht mehr allein Legalität sein. Exklusivabdruck aus „Corona-Staat“.
Ein Standpunkt von Alexander Christ.

Hinweis zum Beitrag: Der vorliegende Text erschien zuerst im „Rubikon – Magazin für die kritische Masse“, in dessen Beirat unter anderem Daniele Ganser und Hans-Joachim Maaz aktiv sind. Da die Veröffentlichung unter freier Lizenz (Creative Commons) erfolgte, übernimmt apolut diesen Text in der Zweitverwertung und weist explizit darauf hin, dass auch der Rubikon auf Spenden angewiesen ist und Unterstützung braucht. Wir brauchen viele alternative Medien!




Angesichts des Nationalsozialismus könne „niemand, der seine fünf Sinne beisammen hat, weiterhin behaupten, (...) das Moralische versteht sich von selbst“. So schrieb es Hannah Arendt in „Über das Böse“. Die Nazis handelten nach geschriebenem Recht, das sie selbst geschaffen hatten. Da aber nun offensichtlich ist, dass besagte Gesetze und Vorschriften nichts mit Gerechtigkeit oder gar mit Güte zu tun hatten, muss es andere moralische Kriterien geben, an denen man sich orientieren kann. Es ist nämlich nicht unbedingt so, dass das Gegenteil von „Unrecht“ das „Recht“ ist. Beide können in einem diktatorischen Staat zur Deckung kommen. Daher auch der bekannte Spruch, auf den Alexander Christ in seinem neuen Buch im Untertitel anspielt: „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ Aber warum dieses Thema ausgerechnet im Jahr 2022 neu aufgreifen? Nun, obwohl zwischen dem Hitler-Faschismus und der Situation im heutigen Deutschland ein gewaltiger Unterschied besteht, ist im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen in zwei Jahren so viel Unrecht geschehen, dass eine Aufarbeitung dringend nötig scheint. Wir brauchen also eine Perspektive, die es uns erlaubt, über Gerechtigkeit und Ethik in einer vom geschriebenen Recht unabhängigen Weise zu urteilen. Christs Buch „Corona-Staat“ gibt hierzu auf der juristischen wie der philosophischen Ebene tiefgehende Anregungen.






Ab Januar 2021 nahm ich, und nehme bis heute, an zahllosen Demonstrationen, Aufzügen, Treffen, Gerichtsverhandlungen und ähnlichen Ereignissen teil und erlebe dabei als Teilnehmer wie auch als Anwalt fast ausnahmslos die aus Angst oder Obrigkeitshörigkeit gespeiste behördliche Willkür, polizeiliche Gewalt, nachweislose Freiheitseinschränkungen, massiv ungerechtfertigte Diskriminierungen, unerträgliche Grundrechtseingriffe gegen Einzelne, die teilweise nur als „Folter“ im Sinne der Menschenrechtskonvention gewertet werden können, Amtsmissbrauch, Missachtung der Menschenwürde, Missachtung des Rechts auf Bildung, Verletzung des Demonstrationsrechts und der Versammlungsfreiheit nach dem Grundgesetz und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, mit einem Begriff: Verbrechen gegen die Menschheit.
Die Liste des im Namen von „Corona“ begangenen Unrechts ist lang. Und so muss ich meiner Verantwortung als Anwalt gerecht werden und die Frage stellen, wie dieses Unrecht aufgearbeitet, aufgeklärt, juristisch verfolgt und in der Zukunft verhindert werden kann. Auf dem Weg zur Beantwortung dieser Frage muss ich versuchen, eine Antwort darauf zu finden, warum manche solche unrechten Handlungen begangen haben, während andere dies zur gleichen Zeit nicht taten. Warum also wurde jemand Teil derer, mutmaßlich der Mehrheit der Einwohner, die die staatlichen Unrechtsmaßnahmen geduldet oder sogar unterstützt haben? Und warum stellten sich andere gegen dieses von ihnen erkannte Unrecht?
In der letzten Maiwoche 2021, nach sehr kräfteraubenden Demonstrationen am Pfingstwochenende in Berlin, fuhr ich in die Schweiz auf eine ruhig gelegene Hütte in 1400 Metern Höhe. Ich musste den Kopf frei kriegen und über die Frage nachdenken, was es braucht, um Recht von Unrecht zu unterscheiden. Ich nahm mir einen Korb voller Bücher mit,
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