Software Testing & Qualität - Testautomatisierung, KI & Agilität

Rechtliche Stolperfallen in Softwareverträgen - Sebastian Dietrich


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Werkvertrag oder Dienstleistung: Der teure Unterschied

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"Im Gegensatz zu einem Angestellten schuldet ein Selbstständiger einen Erfolg und nicht nur ein Bemühen." - Sebastian Dietrich

In dieser Episode spreche ich mit Sebastian Dietrich über rechtliche Fallstricke in Softwareprojekten. Er ist Gerichtssachverständiger und zeigt, warum Freelancer nicht nur Einsatz, sondern Erfolg schulden. Bugs, Gewährleistung, Haftung, Warnpflicht. Alles hat Gewicht. Für Unternehmen wird es heikel, wenn agile Verträge als Werkverträge gelten und plötzlich das ganze Backlog geschuldet ist. Wir diskutieren, wie man Dienstleistung sauber beschreibt, technische Qualität definiert und den Stand der Technik als gemeinsamen Prozess festhält. Statt Coverage-Fetisch schauen wir auf Restfehlerrate.

Seit 2003 ist Sebastian Dietrich neben seinen Tätigkeiten als Trainer, Berater und Softwarearchitekt als Sachverständiger für Softwarequalität und Softwarewartung tätig. Seit 2015 als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger. In dieser Rolle stellt er im Rahmen von Ausschreibung, Umsetzung, Test, Abnahme und Wartung von Software sicher, dass diese dem Stand der Technik entspricht und weder veraltet noch unwartbar wird. Wenn nötig auch als Gerichtssachverständiger im Streitfall.

Highlights:

  • Agil entwickelte Software gilt vor Gericht fast immer als Werkvertrag, auch wenn der Vertrag "Dienstleistungsvertrag" heißt, weil Gerichte die Intention beider Parteien und nicht die Überschrift bewerten.
  • Freelancer haften für Fehler in ihrer Arbeit bis zu zwei Jahre lang, ohne dafür zusätzlich bezahlt zu werden, sofern keine gegenteilige Vertragsklausel vereinbart ist.
  • Wer im Vertrag keine Warn- und Hinweispflicht erfüllt und den Auftraggeber nicht auf unvermeidbare Softwarefehler hinweist, riskiert, das gesamte bereits gezahlte Honorar zurückzuerstatten.
  • Der Stand der Technik gilt zum Zeitpunkt der Produktübergabe, nicht zum Zeitpunkt der Beauftragung, was bei langen Projekten erhebliche technische und juristische Konsequenzen hat.
  • KI-gestützte Testmethoden entsprechen derzeit nicht dem Stand der Technik, weil wissenschaftliche Studien zu ihrer Effektivität noch fehlen.
  • Weitere Links zur Episode:

    • Blog Stand der Technik
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      Software Testing & Qualität - Testautomatisierung, KI & AgilitätBy Richard Seidl - Experte für Software-Entwicklung und Testautomatisierung