Allein im Jahr 2022 wurden rund 15.000 Prozesse wegen Eigenbedarfskündigungen geführt – und Schätzungen zufolge lag die Zahl der ausgesprochenen Kündigungen bei über 80.000. Was oft als zivilrechtlicher Streit beginnt, kann schnell strafrechtliche Dimensionen annehmen. Der Vorwurf: Betrug durch vorgetäuschten Eigenbedarf.
In dieser Folge spricht Julia Schmidt mit Dr. Michael Selk, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Strafrecht, über typische Fehler von Vermietern, die später strafrechtlich relevant werden können, darüber, wie sich ein Täuschungsvorsatz nachweisen lässt, und weshalb es sich für Mietrechtler wie auch Strafverteidiger lohnt, dieses Thema genau im Blick zu behalten.