Ein Standpunkt von Friedemann Willemer.
Vorwort
Ist das Grundgesetz ein Glücksfall und auch nach über siebzig Jahren in guter Verfassung? (1)
Ist die Bundesrepublik Deutschland noch in guter Verfassung?
Die Antwort lautet: Nein!
Die parlamentarisch-repräsentative Ordnung ist ein demokratisches Trugbild. Die Repräsentanten der etablierten Parteien haben die Gewaltenteilung beseitigt, indem sie Legislative, Exekutive und Judikative unter ihre „Obhut“ gebracht haben. Alle Staatsgewalt geht von ihnen ohne Widerspruchsmöglichkeit durch den Souverän, das Volk, aus.
„Die Frage ist erstens, welche Wirkung überhaupt vom Volke aus geht. Sie ist ungemein gering. Selbst die Wahlen sind keine eigentlichen Wahlen, sondern Akklamation zur Parteienoligarchie.“ (2)
Das deutsche Volk hat mehrheitlich im Untertanengeist den Parteienstaat als die beste aller Welten akzeptiert und beugt sich der permanenten Bevormundung durch ihre Anführer. Dieses System ist zur Vollendung gelangt mit der freiwilligen Unterwerfung aller Kreise aus Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft. Die Medien haben sich der Parteienoligarchie bedingungslos als ihr willfähriges Propagandainstrument angeschlossen.
Es gibt nur noch von Wenigen Widerspruch, die unnachsichtig vom Mainstream verleumdet – Rechtsextreme, Nazis – und geächtet werden. Die Wenigen wagen es IHREN großartigen demokratischen Rechtsstaat zu delegitimieren und müssen deshalb von IHREM Verfassungsschutz und einer Vielzahl anderer Sicherheitsorgane „an die Hand“ genommen werden. Aber wer delegitimiert eigentlich die Menschenwürde, die Meinungsäußerungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit? Hätte Friedrich Wilhelm Nietzsche recht, wenn er zu diesem Repräsentantenstaat feststellen würde:
„Der Staat redet in allen Zungen des Guten und Bösen und was er auch redet, er lügt und was er auch hat, gestohlen hat er’s.“ (3)
Ein deprimierender Befund, der einer näheren Überprüfung standhält.
Was heißt Repräsentation?
Das parlamentarisch-repräsentative System ist ein Konstrukt der herrschenden Eliten. Es wurde von Repräsentanten erdacht und nach ihren Präferenzen in der Regel ohne Beteiligung der Völker installiert.
Die „Väter“ der amerikanischen Verfassung u. a. Benjamin Franklin und James Madison waren Vertreter der besitzenden Klasse. Das amerikanische Volk wurde nicht in die Verfassungsdebatte einbezogen, sondern es entschieden Delegierte der dreizehn Gründerstaaten, die den Verfassungsentwurf zwischen 1787 bis 1790 in gesondert einberufenen Ratifizierungsversammlungen annahmen.
„Im zehnten Artikel der Federalist Papers erklärt James Madison 1787 den Unterschied zwischen „Republic“ und „Pure Democracy“. Die Republik zeichne das Konzept der Repräsentation aus und unterscheide sich von der direkten Demokratie wesentlich dadurch, dass in ihr kraft Repräsentation die „öffentlichen Ansichten“ verfeinert und erweitert“ würden, nämlich durch eine „gewählte Körperschaft von Bürgern“, deren „Weisheit“ am besten „das wahre Interesse ihres Landes“ erkennen könne und deren „Patriotismus und Gerechtigkeitsliebe“ es nicht wahrscheinlich machten, dass sie es „zeitlichen oder parteilichen Erwägungen opferten“. Die Messlatte für die Repräsentanten ist hoch und legt fest, was es zu repräsentieren gelte, nämlich letztlich das, was das allgemeine Wohl befördert.“ (4)
Entsprechend ist das Grundgesetz ohne Beteiligung des deutschen Volkes vom Parlamentarischen Rat (65 Abgeordnete von 11 Landtagen der Westzone) in Abstimmung und mit anschließender Billigung der drei Militärgouverneure der westlichen Besatzungszone ausgearbeitet und von den elf Landtagen ratifiziert worden. Der Verfassungsauftrag des Artikels 146 Grundgesetz, wonach das deutsche Volk nach seiner Wiedervereinigung in Freiheit über eine Verfassung abstimmen sollte, wurde vom Deutschen Bundestag mit fadenscheiniger Begründung bis heute nich...