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Der Bürgerrechtler Rolf Gössner wurde 38 Jahre lang rechtswidrig vom Verfassungsschutz beobachtet. Das hat letztinstanzlich nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Überwachung hatte schon 1970 Jurastudent in Freiburg begonnen. Seitdem ein Arbeitsleben lang in allen seinen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen als Publizist, Rechtsanwalt, parlamentarischer Berater, später auch als Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte. Das jetzige Urteil kam nach einem 15 jährigen Rechtsstreit zustande.
Der Bürgerrechtler Rolf Gössner wurde 38 Jahre lang rechtswidrig vom Verfassungsschutz beobachtet. Das hat letztinstanzlich nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Überwachung hatte schon 1970 Jurastudent in Freiburg begonnen. Seitdem ein Arbeitsleben lang in allen seinen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen als Publizist, Rechtsanwalt, parlamentarischer Berater, später auch als Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte. Das jetzige Urteil kam nach einem 15 jährigen Rechtsstreit zustande.