Am Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgerichts das Verbot der kurdischen Verlage Mezopotamien Verlag und MIR Multimedia, über den Weg des Vereinsrechts bestätigt. 2019 wurden die Verlage unter Horst Seehofer verboten. Damals wurden sämtliche Unterlagen des Vertriebes und des Verlages beschlagnahmt– alle Bücher, Zeitschriften, CDs, Geschäftsunterlagen. Die Verlage hätten angeblich einzig und allein dem organisatorischen Zusammenhalt der hierzulande verbotenen PKK gedient. Das Bundesverwaltungsgericht sah nun personelle Überschneidungen zwischen PKK und den beiden Verlagen als erwiesen an.