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Seit 2013 bietet die Umwandlungverordnung der Landesregierung den Kommunen die Möglichkeit, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Sanierungsgebieten mit sozialer Erhaltungssatzung zu unterbinden. Allerdings nicht ohne Ausnahmen wie die Eigentumsbildung von nahen Angehörigen. Die grünschwarze Landesregierung hat die Umwandlungs-Verordnung(-VO) jüngst bis 2028 verlängert.
Wir wollten wissen, wie denn die Stadtverwaltung in Freiburg mit dem Instrument umgeht.
Seit 2013 bietet die Umwandlungverordnung der Landesregierung den Kommunen die Möglichkeit, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Sanierungsgebieten mit sozialer Erhaltungssatzung zu unterbinden. Allerdings nicht ohne Ausnahmen wie die Eigentumsbildung von nahen Angehörigen. Die grünschwarze Landesregierung hat die Umwandlungs-Verordnung(-VO) jüngst bis 2028 verlängert.
Wir wollten wissen, wie denn die Stadtverwaltung in Freiburg mit dem Instrument umgeht.