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Abgabenordnung (§ 2 Abs. 3 KAG BW i. V. m. § 25 Abs. 3 GrStG)
Rückwirkende Grundsteuererhöhung Tübingen (270 → 360 %)
Gesetzliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (§ 2 Abs. 2)
Ursprüngliche Intention: Haushaltsflexibilität, nicht nachträgliche Einnahmen
400–650 Widersprüche eingegangen
Stadt erhebt Bearbeitungsgebühr von 120 € bei „unbegründeten“ Widersprüchen
Haus & Grund prüft rechtliche Schritte
By Christoph Schoder, Iris KapplerAbgabenordnung (§ 2 Abs. 3 KAG BW i. V. m. § 25 Abs. 3 GrStG)
Rückwirkende Grundsteuererhöhung Tübingen (270 → 360 %)
Gesetzliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (§ 2 Abs. 2)
Ursprüngliche Intention: Haushaltsflexibilität, nicht nachträgliche Einnahmen
400–650 Widersprüche eingegangen
Stadt erhebt Bearbeitungsgebühr von 120 € bei „unbegründeten“ Widersprüchen
Haus & Grund prüft rechtliche Schritte