RECHTSANWALTER & LEBENSKÜNSTNER. - Der Compliance-Podcast

S01E02: Drum prüfe, wer persönlich haftet.


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Laut OLG Dresden haften Geschäftsführer einer GmbH für Datenschutzverstöße neben der Gesellschaft persönlich und unmittelbar. Diese Entscheidung stellt die Grundsätze der Geschäftsführerhaftung auf den Kopf. Aber auch in anderen Compliance-Bereichen droht Ungemach: so versucht ThyssenKrupp Regress bei einem ehemaligen Geschäftsführer für kartellrechtliches Bußgeld in dreistelliger Millionenhöhe zu nehmen. Angesichts immer neuer Compliance-Regelungen mit Bußgeldandrohung (z.B. § 24 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) und der Höhe der bei Verstößen verhängten Bußgelder werden Datenschutz & Co. zunehmend auch zum persönlichen Risiko für Geschäftsführer und Vorstände.

RECHTSANWALTER & LEBENSKÜNSTNER. ordneten die aktuelle Entscheidung des OLG Dresden in den Gesamtkontext ein. Was bedeutet das Urteil für die praktische Arbeit der Geschäftsführer? Was können Unternehmen und Geschäftsführer tun, um die Risiken zu reduzieren? Diese und andere Fragen beantworten wir in der zweiten Folge von RECHTSANWALTER & LEBENSKÜNSTNER.

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RECHTSANWALTER & LEBENSKÜNSTNER. - Der Compliance-PodcastBy SCHULTE RECHTSANWÄLTE. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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