Die WM ist gerade zu Ende gegangen – und schon wartet die nächste strittige Entscheidung. Der EuGH hat am 18. Juni 2026 in der Rechtssache C-484/24 (NTH Haustechnik) entschieden: Ein generelles Beweisverwertungsverbot für DSGVO-rechtswidrig erlangte Daten gibt es nicht. Kein pauschaler Abseitspfiff, kein automatischer Platzverweis – aber auch kein Freifahrtschein für alle, die Beweise um jeden Preis ins Spiel bringen wollen.
Da Dr. Kim Manuel Künstner noch den Spanien-Triumph verdaut, wechselt Thorsten Walter den bewährten Joker von der Ersatzbank ein: Unsere Compliance-Videoassistenten Thorsten Walter und Dr. Tilmann Dittrich, LL.M. checken C-484/24 und fragen: Was kommt ins Protokoll – was bleibt draußen?
Das Bundesarbeitsgericht hat dazu seit Jahren eine klare Linie: „Datenschutz ist kein Tatenschutz." Doch wie lange hält dieses Urteil, nachdem der EuGH die Kriterien neu justiert hat – und das BAG seine Rechtsprechung jetzt auf den Prüfstand stellen muss?
Was hat der EuGH konkret entschieden – und was hat er bewusst offengelassen?
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Gerichte rechtswidrig erhobene Daten verwerten?
Was bedeutet das für Kündigungen, die auf Videoaufnahmen, E-Mails oder IT-Auswertungen gestützt werden
Eine Folge für alle, die wissen wollen, ob das Urteil aus Luxemburg die Spielregeln des Arbeitsrechts wirklich verändert.
Shownotes:
Healthcare Forum Frankfurt: https://events.teams.microsoft.com/event/d6b0edbf-c762-4955-9c3f-3eb3836ab78d@44ac8785-ba8a-49d0-906d-e75ebdc0cb33
Neue Beratungspraxis Data, Digital und Governance: https://www.schulte-lawyers.com/data-digital-governance