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Prüfungsfrage 78: Welche Alarmierungsbereiche müssen für die Berechnung der Batteriekapazität mindestens berücksichtigt werden?
Prüfungsfrage 77: Welche Verbraucher dürfen an die Energieversorgung der SAA angeschlossen werden?
Prüfungsfrage 76: Welche Verbraucher dürfen an die Energieversorgung der SAA angeschlossen werden?
Prüfungsfrage 75: Welche Folgen können auftreten, wenn die vom Hersteller der SAZ angegebene maximal einzusetzende Batteriekapazität überschritten wird?
Prüfungsfrage 74: Ein Ausfall der Ersatzenergiequelle (Batterie) muss als Störung erkannt werden. Wie groß ist die zulässige Verzögerungszeit zwischen dem Ereignis und der Störungsmeldung?
Prüfungsfrage 73: Der Ruhestrom einer SAA beträgt 2 A. Die Gesamtstromaufnahme im Alarmzustand beträgt 50 A. Die Kapazität der Batterie ist für 4 Stunden zu bemessen und die Störungsmeldung für den Ausfall der Hauptenergiequelle ist nicht verzögert. (Der Rechenweg ist anzugeben!) Welche Mindestbatteriekapazität ist erforderlich?
Prüfungsfrage 72: Welche der nachfolgenden Alarmierungszeiten für die Bemessung der Batterien einer Sprachalarmanlage - ohne vorhandene Netzersatzanlage - sind nach DIN VDE 0833-4 zulässig?
Prüfungsfrage 71: Welche der nachfolgenden Überbrückungszeiten für die Bemessung der Batterien einer Sprachalarmanlage - ohne vorhandene Netzersatzanlage - sind nach DIN VDE 0833-4 als Mindestzeit gefordert?
Prüfungsfrage 70: Welche der nachfolgenden Überbrückungszeiten für die Bemessung der Batterien einer Sprachalarmanlage - ohne vorhandene Netzersatzanlage - sind nach DIN VDE 0833-4 als Mindestzeit gefordert?
Prüfungsfrage 69: Bewerten Sie die Richtigkeit der folgenden Aussagen zur Energieversorgung:
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