Eine 17 Jahre alte Brandschutzfassade mit einer Zustimmung im Einzelfall war „in die Jahre gekommen“. Der Sachverständige musste ermitteln, ob die Fassade regelgerecht zu sanieren sei.
Eine 17 Jahre alte Brandschutzfassade mit einer Zustimmung im Einzelfall war „in die Jahre gekommen“. Der Sachverständige musste ermitteln, ob die Fassade regelgerecht zu sanieren sei.