An den feuerverzinkten Trägern einer Stahlhalle fielen dem Auftraggeber unschöne „Ausblühungen“ auf. Der Sachverständige musste die Frage nach der Zulässigkeit beantworten.
An den feuerverzinkten Trägern einer Stahlhalle fielen dem Auftraggeber unschöne „Ausblühungen“ auf. Der Sachverständige musste die Frage nach der Zulässigkeit beantworten.