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Scharfes Schwert | Von Ulrich Heyden


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Die Erweiterung des Paragrafen 130 im Strafgesetzbuch öffnet der Kriminalisierung von missliebigen Meinungen Tür und Tor.
Ein Standpunkt von Ulrich Heyden.


Hinweis zum Beitrag: Der vorliegende Text erschien zuerst im „Rubikon – Magazin für die kritische Masse“, in dessen Beirat unter anderem Daniele Ganser und Hans-Joachim Maaz aktiv sind. Da die Veröffentlichung unter freier Lizenz (Creative Commons) erfolgte, übernimmt apolut diesen Text in der Zweitverwertung und weist explizit darauf hin, dass auch der Rubikon auf Spenden angewiesen ist und Unterstützung braucht. Wir brauchen viele alternative Medien!




Ohne Vorankündigung verabschiedete der Bundestag vergangene Woche eine Erweiterung des Paragrafen 130 StGB (Strafgesetzbuch), mit dem „Volksverhetzung“ bestraft wird. Nun kann nicht mehr nur die Leugnung des Holocaust, sondern auch die „Leugnung von Völkermord“ mit einer Haftstrafe geahndet werden. Es klingt auf den ersten Blick plausibel, dass monumentale Verbrechen nicht ungestraft verharmlost werden sollten. Allerdings macht das Gesetzgebungsverfahren misstrauisch, das praktisch keine ausführliche Debatte über den Entwurf zuließ. Auch ist mit der Neufassung des Paragrafen einer Unterdrückung abweichender Meinungen und Erkenntnisse Tür und Tor geöffnet. Der Begriff „Leugnung“ setzt ja voraus, dass es eine unbezweifelbare Wahrheit gebe, die einem de facto allwissenden Gericht bekannt sei. Wendet man das Gesetz etwa auf Berichte über den Krieg zwischen Russland und der Ukraine an, so wird klar, in welcher Gefahr künftig solche Auffassungen schweben, die das offizielle Narrativ bezweifeln. Es könnte in Zukunft schwierig werden, zu behaupten, dass russische Kriegsverbrechen nicht stattgefunden hätten oder dass die Täter andere gewesen seien — und zwar auch dann, wenn die Kritiker der herrschenden Meinung recht haben.






514 Abgeordnete des Bundestages stimmten am 20. Oktober 2022 in namentlicher Abstimmung für ein von der Ampelkoalition vorgelegtes Gesetz, welches den Meinungskorridor in der Bundesrepublik einschränken wird. Der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, mit dem Volksverhetzung geahndet wird, wurde um einen Absatz erweitert. Die Erweiterung sieht vor, dass Billigung oder Leugnung von Völkermord mit drei Jahren Gefängnis bestraft werden kann. 92 Abgeordnete von den Parteien Die Linke und AfD stimmten gegen die Gesetzänderung. Zwei Parlamentarier enthielten sich.
Das Omnibus-Verfahren
Die Bundesregierung hatte sich entschieden, die Erweiterung des Paragrafen 130 mit einer Änderung des Bundeszentralregistergesetzes zu verbinden.
Die Ankopplung einer Gesetzesänderung an eine andere, sachfremde Gesetzesänderung nennt man Omnibus-Verfahren. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Ampelkoalition dieses Verfahren wählte, um öffentliche Debatten um die Erweiterung des Paragrafen 130 zu vermeiden.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD, Stephan Brandner, war der Einzige, welcher im Bundestag vor der Abstimmung mit einem Redebeitrag gegen die Änderung des Paragrafen 130 argumentierte. Er kritisierte, es werde ein Omnibus-Verfahren genutzt, um „unbestimmte Rechtsbegriffe, die niemand richtig einordnen kann“, in das Strafrecht einzuführen. Gegenüber dem juristischen Fachmagazin Legal Tribune Online sagte Brandner, die Anwendbarkeit des erweiterten Paragrafen 130 sei im Kontext des Krieges in der Ukraine gegeben, „wenngleich die Unbestimmtheit die Anwendungsmöglichkeiten der Vorschrift weitgehend offenläss...
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