Wer sein Zuhause energetisch sanieren lässt oder ein nagelneues, nachhaltiges Zuhause plant, hat Anspruch auf den Steuerbonus von 50 %, wie im Haushaltsgesetz von 2018 festgelegt. Bestimmte Arbeiten müssen Anspruchsberechtigte einer eigenen Behörde melden, der ENEA. (Die vollständige Liste der Maßnahmen, für die eine Meldung an die ENEA zwingend vorgesehen ist, hat die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage www.verbraucherzentrale.it veröffentlicht.) Dieser Arbeitsschritt sollte ganz unbürokratisch und bequem telematisch erfolgen – allerdings erst nach mehreren Anläufen, weiß Gunde Bauhofer von der Verbraucherzentrale.