Noch § 15 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis: Abtretung (§§ 398 ff BGB): Gesetzlicher Forderungsübergang (cessio legis); Schuldübernahme: Befreiende (privative) Schuldübernahme (§§ 414 ff BGB): Voraussetzungen und Rechtsfolgen, Erfüllungsübernahme; Kumulative Schuldübernahme oder Schuldbeitritt, Vertragsübernahme; Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328 ff BGB); Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, Beispiele